Orientierungshilfe zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik am Arbeitsplatz – nützlich für Beschäftigte, Betriebs- und Personalräte
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz hat im Mai 2015 eine „Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Ausgestaltung und Kontrolle der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik des Unternehmens durch Beschäftigte zu betrieblichen und zu privaten Zwecken“ veröffentlicht.
Auf 24 Seiten werden
- Problemlagen,
- rechtliche Grundlagen (z. B. Bundesdatenschutzgesetz – BDSG, Telekommunikationsgesetz – TKG und Telemediengesetz -TMG) und
- technische Fragestellungen
dargelegt. Die Orientierungshilfe ist damit insbesondere für Betriebs- und Personalräte ein gutes Hilfsmittel für die eigene Orientierung und Positionierung in der Auseinandersetzung mit Firmen und Amtsleitungen.