De Maizière will Ausspähen von Privat-Autos, Computern, Smart-TVs und weiteren elektronischen Haushaltsgeräten ermöglichen

Datenschutzrheinmain/ Dezember 3, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Der geschäftsführende Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will die Industrie verpflichten, deutschen Sicherheitsbehörden digitale Einfallstore für das Ausspionieren von privaten Autos, Computern, Smart-TVs und weiteren elektronischen Haushaltsgeräten zu öffnen. Das geht nach einer Veröffentlichung des RedaktionsNetzwerks Deutschland vom 30.11.2017 aus einer Beschlussvorlage des Bundes zur Herbstsitzung der Innenministerkonferenz vom 07.-08.12.2017 in Leipzig hervor.

Der Antrag ist nach Angabe des RedaktionsNetzwerks Deutschland mit „Handlungsbedarf zur gesetzlichen Verpflichtung Dritter für Maßnahmen der verdeckten Informationserhebung nach §§ 100c und 100f StPO überschrieben. § 100c Strafprozessordnung (StPO) ist die Grundlage für Akustische Wohnraumüberwachung”, § 100f StPO für Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum”. De Maizière wolle damit den sogenannten Lauschangriff durch den „Einsatz technischer Mittel gegen Einzelne“ drastisch erweitern. Vor allem großen Konzernen und Produzenten von digitalen Sicherungssystemen solle eine Auskunfts- und Mitteilungsverpflichtung auferlegt werden. Hintergrund seien Probleme bei der „verdeckten Überwindung von Sicherheitssystemen“. Aus Kreisen des Bundesinnenministeriums hieß es, Ermittlern und Geheimdiensten falle es zunehmend schwer, Abhörwanzen einzubauen und zu verstecken.

De Maizière wolle sich mit einer Verpflichtung der Automobilindustrie nicht zufriedengeben. Gemeinsam mit den Unions-Innenministern der Länder verlange er in einer zusätzlichen Protokollnotiz, die geplante Gesetzesänderung „technikoffen“ zu formulieren, „um eventuelle künftige Entwicklungen mit erfassen zu können“. Demnach wären Lauschangriffe künftig überall dort möglich, wo Geräte mit dem Internet verbunden sind. Die Industrie soll dem Staat exklusive Zugriffsrechte einräumen, etwa bei privaten Tablets und Computern, Smart-TVs oder digitalisierten Küchengeräten.

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