Chaos Computer Club Stuttgart Stuttgart gegen die erneute Verschärfung des Polizeigesetzes Baden-Württemberg

Datenschutzrheinmain/ November 6, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 06.11.2018 hat der Chaos Computer Club Stuttgart (CCCS) den Entwurf des CDU-Innenministers Thomas Strobl für eine erneute Änderung des erst Ende 2017 beschlossenen Polizeigesetzes (PolG) in Baden-Württemberg kritisiert. Der Entwurf ist offiziell noch nicht veröffentlicht und soll bei den Grünen in Baden-Württemberg auf Ablehnung stoßen, meldet die Schwäbische Post am 24.10.2018.

 In der Stellungnahme des CCC Stuttgart wird zu Beginn festgestellt: “Bei dem bereits verabschiedeten PolG handelt es um eines der schärfsten in Deutschland. Die nun angedachte, abermalige Ausweitung polizeilicher Befugnisse soll offenbar die Lücke zum traurigen Spitzenreiter Bayern mit dessen viel kritisierten Polizeiaufgabengesetz schließen. Jedoch kann das Innenministerium weder die Wirksamkeit der letztjährigen Verschärfung belegen, noch einen Nachweis für die Notwendigkeit dieser erneuten Änderungen bieten. Die geplanten Neuerungen wie Gewahrsam für Unschuldige, willkürliche Durchsuchungen von Menschen bei großen Veranstaltungen (z.B. Demonstrationen), DNA-Analyse zur Erstellung eines genetischen Fingerabdrucks, Bodycams auch in Gebäuden und vieles mehr halten wir für sehr bedenklich. Gerade die Ausweitung von polizeilichen Befugnissen weit ins Vorfeld einer möglicherweise geplanten Straftat (und somit auf völlig Unschuldige) werden das bisher gute Verhältnis zwischen BürgerInnen und ihrer Polizei nachhaltig beschädigen.”

Schwerpunkt der Veröffentlichung des CCC Stuttgart ist die Auseinandersetzung mit der geplanten Online-Durchsuchung, “also das Infizieren von Endgeräten (Laptops, Smartphones u.ä.) mit staatlicher Schadsoftware”.  Zusammenfassend fordert der CCCS zu diesem Teilbereich des Gesetzentwurfs:

  1. “Keine Möglichkeit zur ‘Online-Durchsuchung’ im neuen PolG
  2. Rücknahme der bereits beschlossenen Möglichkeit zur ‘Quellen-TKÜ’
  3. Sofortige Meldepflicht von durch staatlichen Stellen gefundene Sicherheitslücken
  4. Feste Integration des Themas IT-Sicherheit in Ausbildung und Lehre
  5. Einen Topf von 2 Millionen € p.a. als Belohnung für das Melden von bisher unbekannten Sicherheitslücken („Bug-Bounty-Programm“) in weit verbreiteten Open-Source- Anwendungen”

Quelle: @cccs_de 06.11.2018

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