Sind Polizeidatenbanken ein Selbstbedienungsladen? Polizeibeamter auf Probe in NRW wg. zahlloser Verstöße gegen Datenschutz-Regelungen entlassen
„Gelegenheit macht Diebe“ – an dieses Sprichwort muss denken, wer ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 19.09.2019 liest. Ein Beamter auf Probe in der Polizei des Landes NRW hatte während der Probezeit knapp 4000 Datenabfragen von Personen aus der Vielzahl der ihm zur Verfügung stehenden polizeilichen Datenbanken vorgenommen, um persönliche Neugier zu befriedigen. Bei über 2.000 seiner Datenabfragen gab es