Das Gute hat gesiegt! – Oder doch nur ein vorgezogener Aprilscherz?
Quelle: RP online
Quelle: RP online
Vor etwa fünf Jahren veröffentlichte die EU-Kommission erstmals einen Vorschlag zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (Passenger Name Record, kurz: EU-PNR). Ende Februar 2016 soll jetzt im EU-Parlament die Schlussabstimmung über dieses Verfahren stattfinden. Was bedeutet PNR? „Bis zu 60 Einzeldaten, etwa Kreditkarteninformation, Essenswünsche und Angaben über den gesundheitlichen Zustand von Reisenden, die von Fluggesellschaften zur Verbesserung des Service gesammelt
Wenn es eine Einigung gab, warum wurde dann nichts veröffentlicht? Dies ist die Standard Vorgehensweise der Europäischen Kommission. Sobald eine Einigung erzielt wird, veröffentlicht die Kommission eine Pressemeldung – nicht so bei dieser Einigung. Auf diese Weise kann die Kommission das Maß der zu veröffentlichen Information für die Journalisten und die Öffentlichkeit kontrollieren. Normalerweise platziert sie dann die tatsächlichen Dokumente,
Quelle: Homepage der Humanistischen Union Nach dem Ermittlungsverfahren wg. Verdacht auf Landesverrat gegen netzpolitik.org hat die Humanistische Union mit der Aktion “Ich habe Netzpolitik gelesen” BürgerrechtlerInnen und DatenschützerInnen dazu aufgerufen, eine Selbstauskunft beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) anfordern. Eigentlich ganz normal, so ein Auskunftsbegehren. Im Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983 (Aktenzeichen: 1 BvR 209/83) wird dieses Recht aus Auskunft, welche
Fefes Blog meldet: „Die Niederlande haben auch sowas wie die Gesundheitskarte und eine nationale Datenbank mit den Patientenakten. Die Geheimdienste wollen jetzt Zugriff darauf haben. Um uns alle zu schützen, versteht sich.“ Quelle: http://www.zorgictzorgen.nl/
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 19.11.2015 der Klage eines Fußballfans gegen die Bundespolizei teilweise stattgegeben und festgestellt, dass seine erkennungsdienstliche Behandlung durch die Bundespolizei rechtswidrig war. Am 30.11.2012 fand in Düsseldorf ein Bundesligaspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Eintracht Frankfurt statt. Im Vorfeld des Spiels war es zu Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen gekommen. Die Landespolizei Düsseldorf setzte nach Spielende Busse
Quelle: Spiegel online „Den Geheimdiensten in Frankreich, Belgien und den USA lagen offenbar zahlreiche Informationen zu den Mördern von Paris vor. Trotzdem konnten die Männer sich unbemerkt bewegen, bewaffnen und organisieren. In Frankreich gibt es bereits seit Jahren eine sehr umfassende Vorratsdatenspeicherung. Sogar Passwörter etwa zu E-Mail-Konten müssen die Anbieter dort 12 Monate lang speichern, Verbindungsdaten sowieso. Außerdem gilt dort
Unter dieser Überschrift hat die im Großraum Hannover aktive Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo das Schreiben des Bundesjustizministeriums an die EU-Kommission veröffentlicht, mit dem die Bundesregierung das nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH höchst umstrittene Vorhaben zu verteidigen versucht. Und das aus Sorge davor, dass die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten könnte. Demonstration am 30.05.2015 in Frankfurt Die Gruppe freiheitsfoo
Unter der Überschrift „Damit die Terroristen nicht gewinnen„ hat John F. Nebel im Blog Metronaut an die Erklärung von ChaosComputerClub, Humanistischer Union, Republikanischetr Anwaltsverein und Digitaler Gesellschaft zu den Charlie Hebdo Anschlägen im Januar 2015 in Paris erinnert: „Auch in Anbetracht von Anschlägen dürfen die Grundfesten der Demokratie niemals aufgegeben werden: Menschen- und Freiheitsrechte sind der Kern und das Wesen
Die Vorgeschichte: Ein Angeklagter in einem Strafverfahren hatte gerügt, dass aufgrund von zwei Beschlüssen des Amtsgerichts Oldenburg beschlagnahmte Daten auf dem E-Mail-Konto eines Mitangeklagten verwertet, obwohl dieser von den Maßnahmen auch nachträglich nicht unterrichtet worden sei. Das Urteil: Der BGH stellt in seinem Urteil vom 04.08.2015 (Aktenzeichen 3 StR 162/15) fest: E-Mails und Daten auf Mailservern dürfen grundsätzlich nicht heimlich