Fluggastdaten: Europa droht eine weitere gigantische Vorratsdatenspeicherung

Datenschutzrheinmain/ Februar 12, 2016/ alle Beiträge, EU-Datenschutz, Passenger Name Record / Fluggastdatenspeicherung, Verbraucherdatenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

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Vor etwa fünf Jahren veröffentlichte die EU-Kommission erstmals einen Vorschlag zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten (Passenger Name Record, kurz: EU-PNR). Ende Februar 2016 soll jetzt im EU-Parlament die Schlussabstimmung über dieses Verfahren stattfinden.

Was bedeutet PNR?

„Bis zu 60 Einzeldaten, etwa Kreditkarteninformation, Essenswünsche und Angaben über den gesundheitlichen Zustand von Reisenden, die von Fluggesellschaften zur Verbesserung des Service gesammelt werden, sollen fünf Jahre lang auf Vorrat gespeichert werden. Die Datensammlung werde für den Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität benötigt, so die Behauptung.“ Die Digitale Gesellschaft e. V. hat auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.

Die im Ministerrat vertretenen Mitgliedstaaten der EU und das EU-Parlament haben sich Ende 2015 auf einen Kompromiss für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten verständigt. Dieser soll Ende Februar abschließend beschlossen werden. Die Kampagne Verfolgungsprofile, die Kampagne noPNR, die Digitale Gesellschaft e. V. und andere Bürgerrechtsgruppen rufen dazu auf:

Fordern Sie die Abgeordneten des EU-Parlaments auf, gegen die Einführung der Massenüberwachung der europäischen Flugreisenden zu stimmen! Je mehr Menschen in der EU sich gegen EU-PNR aussprechen, desto erfolgreicher kann der Versuch der Einflussnahme sein. Die Kontaktdaten der Abgeordneten des EU-Parlaments aus Deutschland finden Sie hier.

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