1 : 0 – Eintracht-Frankfurt-Fan siegt über die Bundespolizei!

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2015/ alle Beiträge, Regionales, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

tor 7Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 19.11.2015 der Klage eines Fußballfans gegen die Bundespolizei teilweise stattgegeben und festgestellt, dass seine
erkennungsdienstliche Behandlung durch die Bundespolizei rechtswidrig war.

Am 30.11.2012 fand in Düsseldorf ein Bundesligaspiel zwischen Fortuna Düsseldorf und Eintracht Frankfurt statt. Im Vorfeld des Spiels war es zu Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen gekommen. Die Landespolizei Düsseldorf setzte nach Spielende Busse ein, die die Eintracht-Fans zum Düsseldorfer Hauptbahnhof brachten. Im Hauptbahnhof wurden die Fans durch die Bundespolizei aufgefordert, einzeln ihren Ausweis so hochzuhalten, dass das Gesicht eines jeden einzelnen Fans zusammen mit seinem Auswies videofotographiert werden konnte. Diese Maßnahme wurde auch beim Kläger durchgeführt. Die Bundespolizei begründete die Anordnung mit zu erwartenden Ausschreitungen im Bereich der Bahnanlagen durch abreisende Fans.

Der Kläger hat gegen diese Maßnahme der Bundespolizei Klage erhoben und will festgestellt wissen, dass es sich um eine rechtswidrige Identitätsfeststellung und um eine rechtswidrige erkennungsdienstliche Behandlung gehandelt habe. Denn er selbst habe sich noch nie an Ausschreitungen beteiligt und den Bahnhof an diesem Abend auch gar nicht aufsuchen wollen.

Das Gericht stellte fest, dass die Zielsetzung der Bundespolizei eine erkennungsdienstliche Maßnahme war. Deren Voraussetzungen hätten jedoch nicht vorgelegen, weil der Kläger einer Straftat nicht verdächtig gewesen sei. Deshalb hatte die Klage insoweit Erfolg.

Das Urteil (Aktenzeichen: 20 K 3466/13) ist noch nicht rechtskräftig und zudem noch nicht im Wortlaut veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln vom 19.11.2015.

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