Polizeivideos und erkennungsdienstliche Behandlung – datenschutzrechtlich betrachtet
In Frankfurt waren zuletzt am 1. Mai (Proteste gegen den beabsichtigten und kläglich gescheiterten Nazi-Aufmarsch) und am 1. Juni (Blockupy-Demonstration) dutzende Videokameras der Polizei bei der Beobachtung von DemonstrantInnen im Einsatz. Zudem wurden bei beiden Gelegenheiten hunderte von DemonstrantInnen erkennungsdienstlich behandelt. Es stellen sich Fragen