Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) legt Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017 vor – Was CDU und Grüne in Hessen daraus lernen können

Datenschutzrheinmain/ Juli 14, 2018/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Informationsfreiheit / Transparenz, Jobcenter MainArbeit Stadt Offenbach/ 0Kommentare

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Andrea Voßhoff hat am 11.07.2018 ihren 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit 2016 – 2017 vorgelegt. Danach gingen bei den Bundesbehörden in diesen beiden Jahren insgesamt 21.805 Anträge auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes ein. Die Zahlen der Jahre 2014 / 2015 (18.139 Anträge) wurden deutlich überschritten (damals waren es 18.139 Anträge). Darüber hinaus erreichten die BfDI im Berichtszeitraum 702 Anfragen bzw. Beschwerden über mangelnde Auskunftswilligkeit von Bundesbehörden.

Andrea Voßhoff erklärte bei der Vorlage ihres Tätigkeitsberichts, dass die erneute Steigerung der IFG-Anträge deutlich zeige, dass das Recht auf Informationszugang inzwischen zum „Werkzeugkoffer“ mündiger Bürger*innen in einer auf Offenheit, Diskurs und Partizipation angelegten Gesellschaft geworden ist. Der Staat sei nicht länger die unzugängliche Trutzburg, in der Verwaltungsinformationen „hinter Schloss und Riegel“ versteckt bleiben.

Und Hessen?

Hessen hat zwar seit 25.05.2018 ebenfalls ein Informationsfreiheitsgesetz, das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Wird in § 80 Abs. HDISG noch postuliert “Jeder hat (…) gegenüber öffentlichen Stellen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen”, werden unmittelbar danach in den §§ 81 – 84 HDISG eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen postuliert. Danach besteht u. a. kein Auskunftsanspruch gegenüber

  • Polizei und Verfassungsschutz;
  • Behörden und anderen öffentlichen Stellen der Gemeinden und Landkreise, wenn sie sich nicht per Satzung ausdrücklich dazu selbst verpflichten;
  • Schulen und Hochschulen, wenn es um Forschung, Lehre, Prüfungen und Benotungen geht und
  • den Industrie- und Handelskammern.

Die Forderung von Frau Voßhoff, dass der Staat nicht länger die unzugängliche Trutzburg sein dürfe, in der Verwaltungsinformationen „hinter Schloss und Riegel“ versteckt bleiben – in Hessen wird diese Forderung weiter missachtet.

Arne Semsrott von der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKFN), die die bundesweit aktive Tranzparenzplattform FragDenStaat betreibt, erklärte gegenüber der Hessenschau, “dass Hessen

  • als einziges Bundesland nur die Behörden des Landes zur Auskunft verpflichte, obwohl sich nach den Erfahrungen anderer Länder die allermeisten Auskunftsersuchen an Behörden vor Ort, also der Kommunen richteten;
  • als einziges Bundesland die Polizei komplett von der Auskunftspflicht ausnehme;
  • als einziges Bundesland das Informationsfreiheitsgesetz nicht als eigenständiges Gesetz verabschiedet habe, sondern dem Datenschutzgesetz sozusagen unterordne;
  • den Informationsfreiheitsteil mit gerade mal zehn Paragrafen so kurz fasse wie kein anderes Bundesland.”

Informationsfreiheit für BürgerInnen in Hessen bleibt eingeschränkt – Transparenz staatlichen Handelns in Hessen geht weiter nahe Null!

Die im Bündnis Transparentes Hessen zusammenarbeitenden Organisationen, darunter die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, hatten bereits Mitte März 2018 in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt: “Der Gesetzentwurf zu Datenschutz und Informationsfreiheit… ist in der jetzigen Form völlig unzureichend.” Detaillierte Kritik am Gesetz(entwurf) übte die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein, die sich mit einer eigenen Stellungnahme zum Gesetzgebungsprozess Anfang März 2018 an der Anhörung im Hessischen Landtag beteiligte.

Auch gemessen an den Anforderungen der Konferenz der Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit, die Ende 2017 Grundsatzpositionen für die Ausgestaltung von Informationsfreiheitsgesetzen veröffentlichte, ist das Hessische Informationsfreiheitsgesetz völlig ungenügend.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich zwischenzeitlich an die Oberbürgermeister und die Stadtverordneten in Frankfurt und Offenbach mit der Forderung gewandt „… umgehend prüfen zu lassen, ob eine Transparenzsatzung… möglich ist und bei positivem Ergebnis mit der Erarbeitung umgehend zu beginnen. Andernfalls ist mit der Erstellung einer Informationsfreiheitssatzung zu beginnen. Diese Satzung darf mit ihren Standards nicht hinter den Regelungen des HDSIG zurückfallen; wo es rechtlich möglich ist, sollte die… Informationsfreiheitssatzung über die Regelungen im HDSIG hinausgehen…”

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