Beschwerde gegen ausufernde Videoüberwachung erfolgreich

Datenschutzrheinmain/ August 13, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Ein Frankfurter Bürger hat sich wiederholt beim Hessischen Datenschutzbeauftragten (http://www.datenschutz.hessen.de/) über die ausufernde Videoüberwachung eines Unternehmens im Industriegebiet Frankfurt-Seckbach beschwert – mit (positiven) Folgen, wie 2 Mitteilungen des Hess. Datenschutzbeauftragten zu entnehmen ist.

Am 29.07.2013 2013 erhielt der beschwerdeführende Bürger folgende Mitteilung:

„In einem aufsichtsbehördlichen Kontrollverfahren habe ich den Kamerabetreiber ausdrücklich auf die Rechtslage und etwaige Konsequenzen bei deren Nichtbefolgung hingewiesen. Daraufhin hat der Kamerabetreiber die Kameras entlang der Kruppstraße datenschutzkonform neu ausgerichtet und dies schriftlich unter Beifügung eines entsprechenden Lichtbildes nachgewiesen. Bei einem ersten Treffen mit dem Datenschutzbeauftragten des betroffenen Unternehmens wurde auch die von Ihnen angesprochene Problematik hinsichtlich der sog. „Dome-Kameras“ erörtert. Diesbezüglich wird zeitnah ein weiteres Treffen auf dem Firmengelände in Frankfurt stattfinden…

Mit freundlichen Grüßen
< Unterschrift>“

Und am 13.08.2013 teilte der Hess. Datenschutzbeauftragte mit:

„… fand eine Prüfung der Videoüberwachungsanlage auf dem Gelände … in Frankfurt am Main statt. Hierbei wurde insb. die Problematik hinsichtlich der sog. „Dome-Kameras“ erörtert. Da diese Kameras – sofern sie am Gebäude entlang der Straßen bzw. Gehwege installiert sind – datenschutzrechtlichen Bedenken begegnen, wurde der Kamerabetreiber nochmals ausdrücklich auf die Rechtslage und etwaige Konsequenzen bei deren Nichtbefolgung hingewiesen. Daraufhin hat der Kamerabetreiber erklärt, einen datenschutzkonformen Zustand möglichst zeitnah herzustellen.Um jedoch mit sofortiger Wirkung ein Mindestmaß an Datenschutz zu gewährleisten, wurden öffentliche Bereiche, sofern dies nicht schon der Fall war, geschwärzt. Hiervon habe ich mich an Ort und Stelle zusammen mit einem Kollegen überzeugen können. Sobald die erforderlichen Maßnahmen getroffen wurden, erhalten Sie weitere Nachricht…
Mit freundlichen Grüßen
< Unterschrift>“

Die Beschwerde des Bürgers ist hier nachlesbar: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/04/20/illegale-videouberwachung-ein-beispiel-auf-frankfurt/

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bewertet die Stellungnahmen des Hess. Datenschutzbeauftragten als Beleg dafür, dass sich Beschwerden gegen ausufernde Videoüberwachung lohnen. Sie ruft erneut dazu auf:

  • Teilen Sie uns mit wo Sie Fälle (illegaler) Videoüberwachung feststellen.
  • Nennen Sie uns den Standort der Kameras (insbesondere die Adresse der Liegenschaft).

Unsere Kontaktdaten finden Sie im Impressum dieser Homepage.

Wir werden Ihren Informationen nachgehen und ggf. den Hessischen Datenschutzbeauftragten unterrichten.

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