Will Bundesverkehrsminister Dobrindt die „Vorratsdatenspeicherung light“ einführen?
Wie heise online am 02.03.2017 berichtet, sieht ein Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministers im neuen Paragraphen 63a des Straßenverkehrsgesetzes vor, die in einem Datenspeicher gesammelten Fahrzeugdaten an “die Überwachung des Straßenverkehrs zuständigen Behörden auf deren Verlangen” zu übermitteln. Gespeichert werden sollen Daten, die alle relevanten Vorgänge im Fahrzeug dokumentieren. So soll geklärt werden können, ob ein Unfall dem Fahrer oder dem Fahrsystem