Augen auf auch beim Weihnachtsspielzeug!

Schuetze/ Dezember 24, 2016/ alle Beiträge, praktische Tipps, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Nicht nur bei Elektrogeräten mit Verbindung ins Internet, sondern auch beim Weihnachtsspielzeug ist nicht immer die Privatsphäre gewährleistet. Man sollte sich deshalb der Risiken bewusst sein, die z.B. durch vernetztes Spielzeug entstehen können.

So sehen die Verbraucherzentralen erhebliche Risiken für die Privatsphäre bei Spielzeug wie z.B. Puppen, die über eine Verbindung ins Internet verfügen und auf einfache Fragen reagieren.  Was auf den ersten Blick amüsant erscheinen mag, kann schnell zu einer erheblichen Verletzung der Privatsphäre führen. Zur Beantwortung der Fragen nämlich dient ein Server, der 1.) die Fragen aufzeichnet und  2.) darüber hinaus auch noch andere Gespräche im Raum aufnehmen und speichern kann. Auch bleibt offen, was mit den einmal gespeicherten Daten dann passiert. Dies alles geschieht in der Regel ohne Wissen und Einwilligung des Betroffenen.

Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), meint hierzu: „Insofern muss sich jeder beim Kauf dieser Geräte bewusst sein: Er kann sich damit einen kleinen Spion ins Kinder- oder Wohnzimmer holen.  Es sei daher genau zu überlegen, ob einem dies die Privatsphäre wert sei.“

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