Aufruf an alle 17-jährigen: Widersprechen Sie der Übermittlung Ihrer Meldedaten an die Bundeswehr!
In § 58 c Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) verbirgt sich eine Regelung, die die Bundeswehr bevorzugt gegenüber allen anderen öffentlichen Stellen und gegenüber privaten Firmen beim Versuch, junge und unverbrauchte Arbeitskräfte zu gewinnen. Dort heißt es: „Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial… übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.“
Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) widersprochen haben. Stellt sich die Frage, wie viele der Betroffenen davon wissen, dass sie der Weitergabe ihrer Daten (Name, Anschrift) widersprechen dürfen? Solange sie noch nicht volljährig sind, wird die Anmeldung i. d. R. von den Eltern gemacht.
Die Stadt Frankfurt hatte bis zum Vorjahr die Praxis, lediglich im Amtsblatt die gesetzlich vorgeschriebene Information gegenüber den minderjährigen Betroffenen bzw. deren Eltern zu veröffentlichen. Am 29.09.2016 hat die Stadt Frankfurt erstmals per Pressemitteilung darauf hingewiesen: “Der Übermittlung der Daten kann von den betroffenen Frankfurtern gemäß Paragraph 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes schriftlich oder auch persönlich in jedem Bürgeramt in Frankfurt widersprochen werden. Die nächste Datenübermittlung erfolgt im März 2017 für den Jahrgang 2000. Übermittlungssperren können noch berücksichtigt werden, wenn sie bis Ende Februar 2017 beantragt werden.” Insoweit ist hier eine Verbesserung in der Informationspolitik zu verzeichnen.
Die Adressen und Öffnungszeiten der Bürgerämter (Meldestellen) in Frankfurt sind hier zu finden.