Videoüberwachung durch kommunale Behörden: Gesetzliche Vorgaben einhalten – auch in Frankfurt!

Datenschutzrheinmain/ August 6, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hat Mitte April 2014 einen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr abgestimmten Leitfaden zur Videoüberwachung durch bayerische Kommunen veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll die bayerischen Kommunen bei der Prüfung unterstützen, ob eine Videoüberwachung im jeweiligen Einzelfall überhaupt zulässig ist und welche Vorgaben dann einzuhalten sind. Laut Statistiken (siehe Landtagsdrucksache 16/15571 – https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0015571.pdf) hat die Videoüberwachung in Bayern in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Der Bayerischen Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, erklärte bei der Veröffentlichung des Leitfadens: Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze oder Einrichtungen betrifft ganz überwiegend Personen, die keinerlei Anlass für eine solche Beobachtung ihres Verhaltens gegeben haben. Sie greift deshalb besonders intensiv in grundrechtliche Freiheiten ein. Ich erwarte daher insbesondere auch von den Kommunen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung in jedem Einzelfall äußerst sorgfältig prüfen. Nur beispielhaft weise ich darauf hin, dass die Videoüberwachung nach dem Datenschutzrecht zum Schutz hochwertiger Rechtsgüter einzusetzen ist. Sie muss folglich dazu dienen, bereits den Eintritt eines Schadens abzuwenden. Eine kommunale Videoüberwachung ist deshalb nicht zulässig, wenn sie ausschließlich der nachträglichen Strafverfolgung von Tätern dient. Strafverfolgung ist Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht der Kommunen. Weiterhin rechtfertigen bloße Bagatellschäden ebenfalls nicht den Einsatz von Überwachungskameras…“

Der Leitfaden zur Videoüberwachung durch bayrische Kommunen ist auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de ) über den Pfad „Themen“ / „Kommunales“ als pdf-Datei abrufbar: Videoüberwachung – Leitfaden für bayerische Kommunen.

Quelle: https://www.datenschutz-bayern.de/presse/20140416_Videoueberwachung.html.

Auch in Frankfurt verstoßen Ämter der Stadtverwaltung mit der Überwachung des öffentlichen Straßenraums gegen gesetzliche Vorgaben. Drei Beispiele sollen dies illustrieren:

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Feuerwache 1 (Marbachweg)

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Hauptfriedhof (Rat-Beil-Straße)

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Jüdisches Museum (Untermainkai)

Beschwerden der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main bei der Stadtverwaltung führten bisher leider noch nicht zu einer Veränderung an diesen Stellen.

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