Verkaufsanzeige einer Wohnung im Internet: Ein Mieter muss keine Fotoaufnahmen der Wohnung dulden

Datenschutzrheinmain/ August 6, 2014/ alle Beiträge, Datenschutz im Mietrecht, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Mieter einer Eigentumswohnung sind nicht verpflichtet Fotoaufnahmen der Wohnung zu dulden, damit diese für eine Wohnungsanzeige im Internet verwendet werden können. Dies hat das Amtsgericht Steinfurt (NRW) rechtskräftig entschieden (Urteil vom 10.04.2014 / Aktenzeichen 21 C 987/13).

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Eigentümerin einer Wohnung diese verkaufen. Sie wollte dazu von der noch vermieteten Wohnung Fotos für ein Exposé und einer Anzeige im Internet anfertigen. Der Mieter der Wohnung war damit jedoch nicht einverstanden und lehnte daher Fotoaufnahmen ab. Die Eigentümerin führte in ihrer Klage vor dem Amtsgericht an, dass ihr ein Verkauf der Wohnung ohne die Fotos nicht möglich sei.

Das Amtsgericht Steinfuhrt entschied, dass der Mieter zwar die Besichtigung der Wohnung durch Kaufinteressenten habe dulden müssen. Eine Duldungspflicht hinsichtlich der Fotoaufnahmen habe aber nicht bestanden, weil dadurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) sowie das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) beeinträchtigt worden wäre. Durch die beabsichtigte Veröffentlichung der Fotos im Internet habe ein nicht unerheblicher Eingriff in die Privatsphäre des Mieters vorgelegen. Denn die Fotos wären einer unbestimmten Anzahl von Personen zugänglich gemacht worden.

Das Urteil im Wortlaut: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/muenster/ag_steinfurt/j2014/21_C_987_13_Teil_Anerkenntnis_und_Schlussurteil_20140410.html

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