Thüringen: Grundrechte schützen – Polizeiaufgabengesetz stoppen! Petition unterzeichnen!

Datenschutzrheinmain/ Juni 17, 2026/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Die CDU/SPD/BSW-Landesregierung in Thüringen plant, ein Thüringer Polizeiaufgabengesetz zu verabschieden. Der Gesetzesentwurf der sogenannten Brombeer-Koalition sieht weitreichende neue Befugnisse und technische Einsatzmittel für die Thüringer Landespolizei vor.

ThürPAG stoppen! – ein Bündnis aus Thüringen, das gegen die geplante Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes, Autoritarismus und Massenüberwachung kämpft, hat eine Petition veröffentlicht, die bundesweit unterzeichnet werden kann.

Nachstehend in gekürzter Fassung die Kritik, die vom Bündnis ThürPAG stoppen! am Gesetzentwurf der Landesregierung geübt wird:

Der Entwurf für eine Reform des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (ThürPAG) enthält einige Maßnahmen aus dem Überwachungsbaukasten autoritärer Regime – dies ist an sich schon Grund genug, diesen Gesetzesentwurf abzulehnen. Wenn man sich allerdings vergegenwärtigt, dass die rechtsradikale AfD in mehreren ostdeutschen Bundesländern auf Koalitionen oder gar absolute Mehrheiten zusteuert, dann muss erst recht dafür gesorgt werden, dass eine ohnehin schon von rechten ‚Einzelfällen‘ durchsetzte Polizei unter einem blauen Innenminister Klimaaktivist*innen keine elektronischen Fußfesseln anlegen darf, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme am Streik verunmöglicht, bei der nächsten Demo mittels Drohnen alle Handydaten ausliest, statt eines Schlagstocks gleich den Taser zückt oder die KI in deinen Urlaubsfotos auf Instagram Personen identifizieren lässt. Denn all das wird mit dem jetzigen Gesetzesentwurf legal möglich sein.

Was genau steht drin?

Zunächst ist wichtig klarzustellen, dass das Thüringer Polizeiaufgabengesetz keine Ermittlungsbefugnisse wegen einer bereits begangenen mutmaßlichen Straftat regelt. Vielmehr soll es der Polizei erlauben, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren und Straftaten „vorbeugend zu bekämpfen“.

1. Taser

Nach dem Entwurf der Gesetzesnovelle soll der Thüringer Polizei der Einsatz von Tasern (oder auch im Polizeisprech ‚DistanzElektroImpulsGerät‘ (DEIG)) erlaubt werden. Das sind Waffen, die mit Widerhaken bestückte Drähte auf eine Person schießen, über die dann ein starker elektrischer Impuls ausgelöst wird. Dadurch werden die Muskeln gelähmt und die getroffene Person bricht zusammen…

2. KI-Analyse von Aufnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen sowie an besonderen Orten

Die Polizei darf auch jetzt schon Bild- und Tonaufnahmen anfertigen, soweit ‚tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung entsteht‘. Neu ist allerdings, dass eine Künstliche Intelligenz diese Aufnahmen in Echtzeit analysiert und auf Verhaltensmuster hin untersucht, die auf die Entstehung einer Gefahrensituation oder die Begehung einer Straftat hindeuten…

3. KI-gestützte Gesichtserkennung und Stimmabgleich mittels öffentlich frei zugänglichen personenbezogenen Daten aus dem Internet

Die Polizei soll zukünftig biometrische Daten, über die sie verfügt, durch KI mit öffentlichen Bildern im Netz abgleichen können. Die Polizei nutzt also Profilfotos auf sozialen Netzwerken, Videos und so weiter, um durch Technik zur Gesichts- & Stimmerkennung Personen zu identifizieren. Zwangsläufig werden dabei unzählige Bilder von Unbeteiligten durchforstet, deren Privatsphäre dadurch missachtet wird. Da die KI zudem gerade bei People of Colour nicht besonders gut funktioniert, besteht insbesondere bei diesen Personengruppen die Gefahr falscher Verdächtigungen…

4. Palantir-artige, KI-gestützte Big-Data-Analyse

Hinter der harmlos klingenden juristischen Floskel der ‚[a]nlassbezogenen[n] automatisierte[n] Datenanalyse‘ verbirgt sich eine der größten Gefahren des Entwurfs für demokratische Gesellschaften: Es geht um Software wie Palantir Gotham von dem rechten US-Techmilliardär, großen Trump-Supporter und Demokratieskeptiker Peter Thiel oder vergleichbare Werkzeuge. Solche Tools erlauben es, verschiedene strukturierte wie unstrukturierte Datenbanken zusammenzuführen und darin Muster zu erkennen. Theoretisch könnte also so ziemlich alles Denkbare einbezogen werden: Daten, die der Polizei oder anderen Behörden – also zum Beispiel Melde- oder Ausländerbehörden, Sozial- und Finanzämtern – ohnehin vorliegen, Gesundheitsdaten, Standort- und Kontaktdaten aus Social Media, Verbindungs- und Funkzellendaten von Telekommunikationsanbietern oder Daten aus (Echtzeit-)Videoüberwachung. Damit soll dann sogenanntes Predictive Policing betrieben werden: es sollen im Vorfeld Personen identifiziert und ins Visier der Polizei gebracht werden, die möglicherweise irgendwann einmal straffällig werden könnten. Ebenso sollen vermeintliche gefährliche Orte identifiziert werden, an denen vermehrt Straftaten begangen werden könnten… Ganz so weit sind wir in Thüringen dem aktuellen Entwurf nach natürlich noch nicht – vorerst sollen nur Daten aus Polizeibeständen einfließen. Gleichzeitig werden diese Datenbanken – wie allein dieser Gesetzesentwurf zeigt – immer umfangreicher. Zudem reichen für den Einsatz dieser Software bereits Gefahren für ‚sonstige Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen‘, was sich beliebig weit ausdehnen ließe. Und wer soll eigentlich kontrollieren, welche wie gewonnenen Daten die Polizei tatsächlich in die Analyse einfließen lässt? Zudem ist zu befürchten, dass solche Analysen, sobald die Software einmal da ist, routinemäßig bei zahlreichen Kleinstdelikten zur Anwendung kommen. Hinzu kommt, dass in den Polizeidatenbanken keineswegs nur Informationen über tatsächliche Kriminelle gespeichert sind – auch Daten von Zeug*innen oder Opfern von Straftaten werden zwangsläufig in solche Analysen einfließen. Die Betroffenen werden von diesen Maßnahmen nie mitbekommen und haben keinerlei Rechtsschutz, sich dagegen zu wehren, wodurch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weiter ausgehöhlt wird…

5. Kennzeichenüberwachung

Geht es nach dem Gesetzesentwurf, soll es der Polizei künftig erlaubt sein, Fahrzeugkennzeichen im Verkehr per Kamera zu scannen und auch mit polizeilichen Datenbanken abzugleichen. Tausende Unbeteiligte, die an der Kontrollstelle vorbeifahren, werden durch diese Art von Schleppnetzfahndung gescannt. In besonderen Fällen können auf diese Weise sogar Bewegungsprofile erstellt werden. Ein Datenabgleich mit polizeilichen Fahndungsdatenbanken ist dabei bei Personen möglich, die zum Zwecke der Gefahrenabwehr und zum Zweck der Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen ausgeschrieben sind. Bemerkenswert daran ist, dass die Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen hier gesondert erwähnt wird. Bisher ist eine Ausschreibung zur Fahndung zum Zwecke der Gefahrenabwehr möglich, ‚wenn die Gesamtwürdigung der Person und ihrer bisher begangenen Straftaten erwarten lässt, dass sie auch künftig Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird‘. Offenbar scheint in den Augen des Gesetzgebers ein Ausländer, dessen Abschiebung nicht vollzogen werden konnte, genauso gefährlich zu sein.

6. Elektronische Fußfessel

Dieses Vorhaben wird als großer Wurf für den Schutz vor häuslicher Gewalt angepriesen… Problematisch ist zudem, dass die elektronischen Fußfessel nicht auf das Einsatzfeld häuslicher Gewalt beschränkt bleibt, sondern nach der Begründung auch gegen ‚gewaltbereite Extremisten‘ genutzt werden soll. So soll die elektronische Fußfessel auch Gefahren für „‘nlagen der kritischen Infrastruktur oder sonstige Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen‘ abwehren. Insbesondere diese Formulierung ist dabei so unscharf, dass darunter sehr viele Sachverhalte fallen können: rivalisierende Fußballfans, Klimaproteste oder ein gewerkschaftlich angekündigter Streik mit Auswirkungen auf Verkehrsadern…

Fazit

Die Reform des Thüringer PAG würde nicht mehr Sicherheit schaffen, sondern bloß mehr Überwachung und Repressionsmöglichkeiten. Keine Regierung sollte so weitreichende Befugnisse haben – aber erst recht keine, die bald von der AfD angeführt werden könnte.“

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