Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche? Der Deutsche Ethikrat sagt Nein!
Der Deutsche Ethikrat widerspricht dem Mainstream in der Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche. Viele Politiker*innen in Bund, Ländern und der EU fordern ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach dem Vorbild von Australien. Diesen Forderungen verpasst das Gremium eine Abfuhr – und warnt eindringlich vor den Gefahren von Alterskontrollen.
In einer Ad-hoc-Stellungnahme vom 11.06.2026 unter dem Titel „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hat der Ethikrat Empfehlungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz vorgelegt. Er spricht sich ausdrücklich gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild aus. Stattdessen sollen Plattformen digitale Räume sicherer gestalten. Auch bei Alterskontrollen zieht der Ethikrat Grenzen. Er lehnt Verfahren ab, bei denen Daten das Gerät von Nutzer*innen verlassen.
Die Stellungnahme des Ethikrats unterscheidet sich wohltuend von vielen aktionistischen und / oder populistischen Meinungsäußerungen aus der politischen Sphäre in Deutschland. Sie ist nicht der einzige, aber der bislang sorgfältigste und ausführlichste Beitrag zur Debatte. Maßstab sei das Kindeswohl im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, so der Ethikrat. Differenziert geht die Stellungnahme auf die Grundrechte junger Menschen ein und warnt vor den Folgen von Alterskontrollen. Auf dieser Basis gibt der Ethikrat dann auch politische Empfehlungen ab.
Soll für Social Media ein gesetzliches Mindestalter eingeführt werden?
Der Ethikrat beantwortet die Frage mit „Nein!“ und beschreibt Alternativen. Eine zentrale Rolle spielen dabei strenge Regeln für Online-Dienste: „Anbieter müssen für Minderjährige zugängliche digitale Räume so gestalten, dass Kinder und Jugendliche effektiver geschützt werden als bisher“. Anbieter sollen auf „süchtig machende Funktionen“ verzichten, auf „algorithmisch gesteuerte Feeds oder Empfehlungssysteme“; auf Profiling und Tracking. Es brauche zudem Blockier- und Meldefunktionen sowie sichere Voreinstellungen, etwa wer wen kontaktieren kann. Einen Rechtsrahmen dafür gäbe es bereits, vor allem das EU-Gesetz über digitale Dienste (EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA). Jenseits des DSA sieht der Ethikrat Schutzlücken, und zwar bei Angeboten, die nicht unter die im Gesetz definierten digitalen Dienste fallen. Als Beispiel nennt der Ethikrat generative KI, dazu gehören etwa Chatbots wie ChatGPT, Bild- und Videogeneratoren. Zwar gebe es dafür die KI-Verordnung, dort würden aber Vorgaben zum Jugendschutz fehlen. Schließen liessen sich solche Lücken etwa mit dem von der EU-Kommission geplanten Gesetz über digitale Fairness (Digital Fasirness Act (DFA).
„Der Zugang zu digitalen Angeboten sollte auf einer ersten Stufe durch die Eltern geregelt werden“, so der Ethikrat. Sie seien zuständig für das „Ausbalancieren“ von Schutz, Teilhabe und Befähigung. Er erkennt an, dass Eltern damit keine leichte Aufgabe haben und fordert von der Politik Maßnahmen, die Eltern dabei unterstützen.
Ausführlich geht der Ethikrat in seiner Stellungnahme auf Probleme und Gefahren von Alterskontrollen ein. Sie sind ein zentraler Aspekt der Debatte, denn wer ein Social-Media-Verbot fordert, will das in der Regel mit strengen Alterskontrollen durchsetzen. Er lehnt diese ab: „Einer Forderung nach perfekter Wirksamkeit würde kein System genügen“, sie könnten „ein falsches Gefühl der Sicherheit erzeugen“. Und wichtiger noch: „Mit der verpflichtenden Nutzung von Altersbestimmungstechnologien ist zudem die Sorge verbunden, dass dies ein weiterer Schritt auf dem Weg zum Ende eines frei zugänglichen, offenen Internets wäre“ – dies käme „Missbrauch und Zensur“ gleich. Viele Methoden der Alterskontrolle würden die Privatsphäre gefährden, da „viele Ansätze…die Preisgabe sensibler Daten und / oder das Auslesen von Nutzungsdaten und Inhalten durch die Anbieter“ erfordern würden. Das Fazit: Der Ethikrat spricht sich „gegen den Einsatz von Technologien zur Altersableitung oder Altersschätzung aus, bei denen Daten das Endgerät der Nutzerinnen und Nutzer verlassen“.