Der Corona-Virus als neuer Vorwand für Massenüberwachung? (II) – Stadt Essen empfiehlt bei Veranstaltungen die Führung von Namenslisten
Die Stadt Essen, in der es lt. Mitteilung der Stadtverwaltung aktuell zwei bestätigte Erkrankungen am Corona-Virus gibt, hat eine Empfehlung zur Durchführung organisierter Veranstaltungen ausgesprochen:
Der Kern der Empfehlung: Bei der Durchführung organisierter Veranstaltungen mit mehr als 25 Teilnehmer*innen eine Anwesenheitsliste mit Namen, Adressen und Telefonnummern zu erstellen.
Spannend die Fragen:
- Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt Essen bei dieser Empfehlung?
- Ist es Art. 6 Abs. 1 DSGVO? („…die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen…“)?
- Wenn es dies sein sollte, warum wird dies in den „Empfehlungen…“ nicht benannt?
- Wie bewertet der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Essen diese „Empfehlungen…“?
- Wie handhabt die Stadt Essen das empfohlene Verfahren bei Besucher*innen ihrer stadteigenen Einrichtungen?
- Und was passiert, wenn Veranstalter*innen solche Listen auslegen, einzelne Teilnehmer*innen aber eine Eintragung verweigern?
- Oder sind die „Empfehlungen…“ der Stadtverwaltung Essen zu bewerten wie andere aktuelle Panikreaktionen (Hamsterkäufe, Diebstahl von Desinfektionsmitteln aus Krankenhäusern, Forderungen nach Massenüberwachung von Handy- und Bewegungsdaten etc.)?