Videoüberwachung an der Alten Oper: Auskünfte werden verweigert!

Datenschutzrheinmain/ November 8, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Mit Schreiben vom 01.09.2013 begehrte die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main von der Alte Oper Frankfurt Konzert- und Kongresszentrum GmbH Auskünfte zu den am Gebäude installierten und auf den frei und öffentlich zugänglichen Opernplatz gerichteten Videokameras.

Es bedurfte eines Erinnerungsschreibens, bis die Alte Oper den Eingang der Anfrage bestätigte. Eine Stellungnahme einer Anwaltskanzlei wurde in Aussicht gestellt. Diese ging dann am 21.10.2013 auch bei der Datenschützer-Gruppe ein. Aber lediglich auf 2 von 16 Fragen wurden konkrete Auskünfte erteilt: Frage 1 („Wer ist der Betreiber der Videoüberwachungsanlage?“) und Frage 16 („Warum fehlt rund um das Gebäude der Alten Oper der nach § 6b BDSG zwingend notwendige Hinweis auf Videoüberwachung?“).  Im Übrigen rettete sich die Anwaltskanzlei in Allgemeinplätze und Schutzbehauptungen.

  • Völlig unbeantwortet bleiben z. B. die Fragen „Welche ‚berechtigten Interessen‘ des Betreibers der Videoüberwachungsanlage sollen mit welchen ‚konkret festgelegten Zwecken‘ durch den Betrieb der Videoüberwachungsanlage gewahrt werden?“;„Zu welchem Zweck wurden die 2 Videokameras links und rechts der Frontseite der Alten Oper installiert und so ausgerichtet, dass sie den Platz rund um den Brunnen und damit ein relativ weit von Ihrem Gebäude entferntes – aber häufig für die Durchführung von Demonstrationen, Kundgebungen und Versammlungen genutztes – Areal ins Visier nehmen?“ und „Welche besondere Begründung gibt es für die Installation und Ausrichtung der 3 Dome-Kameras und der beiden anderen Videokameras an der Frontseite der Alten Oper?“
  • Die Behauptung, „dass mit den / über die Videokameras am Gebäude keinerlei personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG gewonnen / erhoben werden“, muss als reine Schutzbehauptung gewertet werden, da keinerlei detailliertere Auskünfte erteilt.
  • Die mangelnde Auskunftsbereitschaft wird u. a. damit begründet, die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sei postalisch nicht erreichbar (was nach Blick auf das Impressum dieser Homepage unschwer als unrichtig erkennbar ist).
  • Schließlich werden gar Verschwiegenheitspflichten postuliert, ohne dafür eine konkrete Rechtsgrundlage zu benennen.

Da eine große Zahl von Menschenals BesucherInnen der Alten Oper,als FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen, der den Opernplatz als Verkehrsfläche nutzen undals Menschen, die ihre Rechte nach Artikel 5 Grundgesetz („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten…“) und nach Art. 8 GG („Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

den Opernplatz nutzen, ist die Heimlichtuerei der Alten Oper und ihrer Rechtsanwälte hinsichtlich

  • der Zwecke der Videoüberwachung,
  • der Speicherung der Daten aus den Überwachungskameras und
  • der Institutionen, die Zugriff auf die gespeicherten Daten haben

nicht hinzunehmen. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat daher bei ihrem letzten Treffen beschlossen, den Hessischen Datenschutzbeauftragten einzuschalten und ihn um eine Bewertung bzw. Stellungnahme zur Videoüberwachung des Opernplatzes zu bitten. Diues ist mit Schreiben vom 08.11.2013 Tag erfolgt.

Das Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei, die die Alte Oper vertritt, ist hier in anonymisierter Form nachlesbar: B-2013.10.21-von-ra-kanzlei anon

Weitere Informationen zum Thema unter: http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2013/09/01/videouberwachung-an-der-alten-oper-frankfurt-auch-fur-zwecke-der-demonstrationsuberwachung/).

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