Videoüberwachung an der Baustelle der Europäischen Zentralbank (EZB) im Frankfurter Ostend
Die EZB bzw. die von ihr beauftragten Sicherheitsfirmen rüsten auf! AnwohnerInnen an der Sonnemannstraße und der Oskar-von-Miller-Straße berichteten darüber, dass die (auch von RadlerInnen viel befahrene) Sonnemannstraße sowie die Gebäude und Fußwege im südlichen Teil der Rückertstraße sowie am Ende der Oskar-von-Miller-Straße von mehreren Dome-Kameras beobachtet werden, die unmittelbar hinter dem Baustellenzaun der EZB errichtet wurden.
Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main konnten sich bei einem Lokaltermin von der Richtigkeit der Angaben überzeugen. Sie stellten fest, dass ca. 10 Dome-Kameras sowie weitere Videokameras rund um das Baugelände so positioniert und ausgerichtet sind, dass sie die öffentlich zugänglichen Straßen und Wege rund um das Baugelände sowie die umliegenden Wohnungen beobachten können. Nachstehend einige Fotos, die die Situation dokumentieren:
2 von mehreren Dome-Kameras an der Sonnemannstraße
Das Ende der Oskar-von-Miller-Straße im Visier einer Videokamera
3 Kameras an der Einfahrt zur Tiefgarage, gerichtet auf die Kreuzung Sonnemannstraße / Hanauer Landstraße / Grusonstraße
In einem Schreiben an die EZB hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main dieser Tage u. a. Auskünfte zu folgenden Fragen erbeten:
- Auf welcher (deutschen oder europäischen) Rechtsgrundlage wird die Videoüberwachungsanlage betrieben?
- Wurde der Bundesdatenschutzbeauftragte oder der Hessische Datenschutzbeauftragte vor der Errichtung der Anlage oder irgendwann seither konsultiert?
- Zu welchem Zweck wurden rund um die Baustelle an der Grundstücksgrenze Dome-Kameras installiert? Sind die Dome-Kameras frei schwenkbar; wenn Ja, in welchem Winkel? Sind die Aufnahmen dieser Kameras zoom-fähig; wenn Ja, in welchem Umfang?
- Zu welchem Zweck wurde die Videokamera an der Oskar-von-Miller-Straße installiert und so ausgerichtet, dass sie den öffentlichen Straßenraum außerhalb der Baustelle ins Visier nehmen kann?
- Wer hat Zugang zu den mit den Videokameras erstellten Daten (Organisationen, öffentliche oder private Stellen, Personen)?
- Hat die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Hessische Landesamt für Verfassungsschutz oder andere staatliche Stellen des Bundes, des Landes Hessen oder der Stadt Frankfurt Zugriff auf die mit Hilfe dieser Kameras gespeicherten Daten? Wenn ja, durch Standleitungen oder nur auf Abruf / Anforderung?
- Läuft auf der Erfassungsanlage der Videodaten eine Gesichtserkennungs-Software?
- Wie lange werden die unter Zuhilfenahme der Kameras erhobenen Daten gespeichert?
Auf die Antwort sind nicht nur die Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gespannt, sondern auch AnwohnerInnen der Baustelle, die einen Eingriff in ihre Privatsphäre durch den neugierigen Blick der Kameras befürchten.