Schwierigkeiten bei der Verhinderung rechtswidriger Videoüberwachung
Ein Frankfurter Bürger wendet sich am mit einer Beschwerde am 30. April 2013 an den Hessischen Datenschutzbeauftragten. Es geht dabei um diese Überwachungskameras:
Vor wenigen Tagen erhielt der Bürger folgende Auskunft vom Hessischen Datenschutzbeauftragten: „… Bei dem Kamerabetreiber handelt es sich um die Fa. …, deren Hauptsitz in Hamburg ist. Das Verfahren wird federführend von den Kollegen in Hamburg geführt, bis zur endgültigen Klärung der Un- bzw. Zulässigkeit der Videoüberwachung hat die Datenschutzbeauftragte des Unternehmens mitgeteilt, dass aktuell zumindest keine Aufnahmen und Speicherungen mehr erfolgen. Nichtsdestrotz habe ich den Kollegen in Hamburg mitgeteilt, dass das Ziel nur der Abbau der Kameras in der derzeitigen Position sein kann. Mit freundlichen Grüßen “.
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen; aber es ist durchaus mit Erfolg möglich, illegale Videoüberwachung zurückzudrängen.