Von Hamburg lernen: Auch Hessen braucht ein Transparenzgesetz!

Datenschutzrheinmain/ August 7, 2017/ alle Beiträge, Hessische Landespolitik, Hessische Landesverfassung, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Am 6. Oktober 2012 ist das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG) in Kraft getreten. Es ersetzte das bis dahin geltende Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz und stellt einen bedeutsamen Paradigmenwechsel für die öffentliche Verwaltung dar:

  • Das HmbTG regelt nicht nur, dass weiterhin Anträge auf Informationen gestellt werden können,
  • vielmehr verpflichtet es die Verwaltung zusätzlich, eine Vielzahl von Dokumenten und Daten kostenfrei online zur Verfügung zu stellen.

Gemäß § 2 Absatz 6 HmbTG ist das “Informationsregister ein zentral zu führendes, elektronisches und allgemein zugängliches Register…”. Dieses Register stellt das Kernstück des neu geschaffenen Transparenzportals Hamburg dar, das alle nach dem HmbTG zu veröffentlichenden Informationen enthält. Seit dem 1. Oktober 2014 steht es online zur Verfügung. Mit Hilfe einer komfortablen Suchfunktion lassen sich im Transparenzportal Daten und Dokumente der Hamburgischen Verwaltung sowie vieler öffentlicher Unternehmen recherchieren.

In Hessen ist alles anders. Der Hessische Landtag hat am 22.03.2017 auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion über die Einführung eines  Informationsfreiheitsgesetzes in Hessen debattiert. Sie Fraktion stellt in ihrem Antrag zu Recht fest: „Hessen befindet sich bei einem bundesweiten Transparenzranking des Vereins Mehr Demokratie auf dem letzten Platz.“ Die Mehrheit von CDU und Grünen im Hessischen Landtag lehnte zum wiederholten Mal ab, in Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz einzuführen. Der Redner der CDU verstieg sich in der Landtagsdebatte zu der Position, mit einem transparenzgesetz würden die Bürger die Verwaltung gezielt malträtieren.

Welchen Nutzen ein solches Gesetz haben könnte, zeigt eine Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes, die im Auftrag der Hamburger Senats entstanden ist. 22,7 Millionen Zugriffe und 66.000 Online-Veröffentlichungen: Fünf Jahre nach Einführung des Hamburger Transparenzgesetzes und drei Jahre nach der Einrichtung desTransparenzportals haben externe Gutachter im Auftrag des Hamburger Senats die Auswirkungen des Gesetzes in einer umfangreichen Studie evaluiert. Dass alle Behörden der Hansestadt verpflichtet sind, einen großen Teil ihrer Daten und Dokumente aktiv online zu veröffentlichen führt laut Studie zu positiven Ergebnissen: „Die Offenlegung von Informationen auf dem Transparenzportal scheint… dazu beitragen zu können, Vertrauen in das Handeln von Politik und Verwaltung zu schaffen/zu erhöhen sowie die politische Mitbestimmung zu fördern.“

Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist ein Hessisches Transparenzgesetz längst überfällig. Sie hat deshalb in einer Eingabe an den Hessischen Landtag gefordert, das Recht auf Transparenz und Informationsfreiheit gegenüber allen hessischen Landes- und kommunalen Behörden in die Verfassung des Landes Hessen aufzunehmen.

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