Volkshochschule Frankfurt: Vortrag zum Thema „Volkszählung 2022 (Zensus) und der Datenschutz – Was darf hier gefragt werden und warum?“ am 19. Mai 2022

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Nach 2011 findet im Mai 2022 wieder eine Volkszählung statt, Zensus 2022 genannt. Wohlwissend, dass das Bundesverfassungsgericht solche Erhebungen als Vollerhebung und Zwangserhebung durchaus kritisch sieht. Der Registerabgleich macht sie zur Vollerhebung; die Haushaltsbefragung, die auch mithilfe von Zwangsgeldern im Einzelfall durchgesetzt werden kann, macht sie zur Zwangserhebung. Auch die Datenschutz-Grundverordnung stellt neue Maßstäbe an solche Erhebungen.

In der Veranstaltung werden folgende Themen behandelt:

  • Verständnis über Statistiken, Datenschutz und dem Statistikgeheimnis;
  • Bewertungen der im Rahmen des Zensus 2022 abgefragten Informationen;
  • Informationspflichten der Erhebungsstellen.

Die Volkshochschule Frankfurt (VHS) bietet am Thema interessierten Menschen aus der Region Rhein Main die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu informieren. Als Referenten hat die VHS Frankfurt Roland Schäfer gewonnen. Er ist freiberuflich tätig als Datenschutz-Fachkraft und zudem aktives Miglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main.

Die Kosten der Veranstaltung betragen 10,00 € pro Person. Anmeldung ist notwendig und hier möglich. Zu beachten sind die aktuellen Schutzregelungen im Rahmen der Corona-Pandemie.

Aktualisierung vom 13.5.2022:
Die Volkshochschule Frankfurt (VHS) hat die Veranstaltung inzwischen abgesagt.

1 Kommentar

  1. Zensus 2022
    11.05.2022 • Zensus-2022

    Zum Stichtag 15.05.2022 findet der durch die EU beschlossene und durch Bundes- und Landesgesetz angeordnete Zensus 2022 statt.
    Dieser wird durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder durchgeführt.

    Auszug

    Muss ich Auskunft erteilen?
    Ja, der Gesetzgeber hat in § 23 des Zensusgesetzes 2022 für alle Datenerhebungen des Zensus 2022 die Auskunftsverpflichtung festgelegt.

    Muss ich Erhebungsbeauftragte in meine Wohnung lassen?
    Nein, Erhebungsbeauftragte haben keine Zutrittsbefugnisse. Möchten Sie den Erhebungsbogen nicht zusammen mit der oder dem Erhebungsbeauftragten in Ihrer Wohnung ausfüllen, können Sie sich die Zugangsdaten für die Online-Beantwortung aushändigen lassen oder einen schriftlichen Fragebogen anfordern.

    Für Mieter:innen: Muss ich als Mieter:in zur Gebäude- und Wohnungszählung Auskunft geben?
    Als Mieter:in sind Sie im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung 2022

    nicht zu einer Auskunft verpflichtet.

    Wenn Ihnen die in der Gebäude- und Wohnungszählung erfragten Angaben vorliegen,
    dürfen Sie die Auskünfte auf freiwilliger Basis
    ersatzweise erteilen § 24 Abs. 4 ZensG 2022.

    https://datenschutz-hamburg.de/pages/zensus2022/

    aus
    https://www.datenschutz.de/am-15-mai-ist-es-wieder-soweit-das-volk-wird-gezaehlt-wichtige-informationen-zum-datenschutz/
    https://datenschutz-hamburg.de/pages/zensus2022/

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