Videoüberwachung durch die Polizei in Frankfurt: Nicht beantwortete Fragen und Halbwahrheiten aus dem Munde eines Ministers

Datenschutzrheinmain/ Juni 24, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) hat sich – nicht unerwartet und nicht zum ersten Mal – für eine Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Plätze ausgesprochen. Besonders in Frankfurt habe sich die Kontrolle von Straßenzügen mit stationären Kameras bewährt und für eine bessere Sicherheitslage gesorgt, sagte er am 24.06.2017 bei einem Festakt zum 150-jährigen Bestehen des Frankfurter Polizeipräsidiums. Die Kriminalität sei an den Plätzen Konstablerwache und Hauptbahnhof deutlich zurückgegangen. „Jetzt müssen wir daran arbeiten, aus einem positiven Trend einen Dauererfolg zu machen“, so Beuth lt. Bericht der Süddeutschen Zeitung. Er umschreibt damit die Forderung der Polizei, auch an der Frankfurter Hauptwache Videoüberwachungskameras zu installieren.

Eine Position, die auf den Widerstand vieler Gruppen und Personen aus Frankfurt trifft, die zum Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit fordern, auf Videoüberwachung an der Hauptwache zu verzichten.

Einige Aussagen der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik des Landes Hessen 2016 sollen im Folgenden mit den von Beuth postulierten politischen Aussagen zum Wert von Videoüberwachung verglichen werden.

  • Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2016, S. 11: „Die Zahl der Raubüberfälle auf Spielhallen stieg im Vergleich zu 2015 um 24 Fälle (65 Straftaten)… Die Raubüberfälle auf Tankstellen nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 17 auf 68 Fälle zu.“
  • Dazu ist festzustellen, dass § 7 Hessisches Spielhallengesetz zwingend vorschreibt: Zum Zwecke der Zutrittskontrolle, der Verhinderung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten und der Sicherung des Vertrauens der Öffentlichkeit in ein ordnungsgemäßes Spiel ist die Erlaubnisinhaberin oder der Erlaubnisinhaber verpflichtet, die Eingänge, die Kassenräume und die Spielräume (Raumüberwachung) mit optisch-elektronischen Einrichtungen zu überwachen (Videoüberwachung).“ Und Tankstellen ohne Videoüberwachung der Tanksäulen und der Kassenräume dürften heutzutage so selten sein wie eine blaue Mauritius.Worin liegt also der präventive Wert von Videoüberwachung in Spielhallen und Tankstellen?
  • Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2016, S. 14: „In einer Langzeitbetrachtung der Straßenkriminalität ist erkennbar, dass die Fallzahlen deutlich zurückgegangen sind. 1997 waren noch 140.420 Straftaten erfasst worden, 2016 nur noch 72.712. Dies ist ein Rückgang um 67.708 Fälle (48,2 %). Das ist das niedrigste Fallzahlenaufkommen seit 1997…“
  • Wenn dem so ist, dann ist die Gefahr, Opfer von Straßenkriminalität zu werden, so weit reduziert worden, dass Videoüberwachung weder zur „Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens“ (eine häufige Begründung zum Ausbau der Videoüberwachung) notwendig ist noch in der Vergangenheit wesentlich zum Rückgang der Straftaten in diesem Bereich beigetragen hat.
  • Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2016, S. 29: „Die größte Zunahme von allgemeinen Verstößen gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz)um 25,1 % wurde im Zuständigkeitsbereich des PP Frankfurt am Main auf 6.417 Verstöße verzeichnet. Auch hinsichtlich der Gesamtfallzahlen der Rauschgiftkriminalität ist diese Entwicklung dort festzustellen. Hier erfolgte ebenfalls eine Zunahme um 24,7 % auf 7.193 Fälle. Ursächlich für die Zunahme waren die verstärkten Kontrollmaßnahmen der Frankfurter Polizei.“
  • Wenn diese Zahlen stimmen und die Aussage Beuths „Die Kriminalität sei an den Plätzen Konstablerwache und Hauptbahnhof deutlich zurückgegangen“ ebenfalls, dann ist begründet zu vermuten, dass die Videoüberwachung am Hauptbahnhof und an der Konstablerwache im Bereich des Drogenhandels keine Reduzierung, sondern allenfalls eine Verlagerung dieser spezifischen Form von Kriminalität zur Folge hatte.

Aus Anlass seiner Rede richtet die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main zum Thema Videoüberwachung an der Hauptwache an Innenminister Beuth die Fragen, die der Frankfurter Polizeipräsident Gerhard Bereswill bislang nicht beantwortet hat:

  • Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass es an der Hauptwache ein erhöhtes Aufkommen von Drogen- und Kleinkriminalität, Diebstählen und Raubüberfällen gibt – also einen oder mehrere örtlich präzise abgrenzbare Kriminalitätsschwerpunkte?
  • Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass andere Mittel der Gewaltprävention und der Aufklärung von Straftaten an der Hauptwache nicht zur Verfügung stehen oder nicht geeignet sind, das gewünschte Ziel zu erreichen?
  • Gibt es belastbare und für die interessierte Öffentlichkeit überprüfbare Daten, dass die Videoüberwachung der Hauptwache die Probleme objektiv reduzieren kann?
  • Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass durch „Videoüberwachung an der Hauptwache… Attentäter… bei der Erkundung und Tatvorbereitung erkannt werden“ würden?
  • Können Sie zusichern, dass die Monitore hinter allen geplanten Kameras ständig durch Polizeibeamte beobachtet werden ohne dass der Streifendienst in der Innenstadt dadurch reduziert wird?
  • Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass „im Falle eines Anschlags…“ durch den Einsatz von Videokameras „die Rettungsmaßnahmen besser koordiniert werden“ könnten?
  • Woher nehmen Sie die Sicherheit, dass durch den Einsatz von Videokameras „ein Sonderkommando… schneller und gezielter zum Einsatzort gelangen“ könnte?
  • Mit welchen Vorkehrungen wollen Sie „bei Demonstrationen an der Hauptwache… die Einhaltung des Datenschutzes“ sicher stellen?

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