Videoüberwachung des öffentlichen Raums – Thema im Landtag Nordrhein-Westfalen und in der Hamburger Bürgerschaft

Datenschutzrheinmain/ Januar 29, 2015/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

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Bedauerlicher Weise sind es in der Regel lediglich die Oppositions- (und nicht die Regierungs-)parteien, die in Parlamenten das Thema Videoüberwachung aufgreifen. Und noch bedauerlicher: Die Regierungsparteien nicken die gängige Praxis ab. So aktuell auch im Landtag von Nordrhein-Westfalen und in der Hamburger Bürgerschaft.

In NRW hatte die Fraktion der Piraten im März 2014 einen Antrag  eingebracht, in dem gefordert wurde: „Videoüberwachung transparent und nachvollziehbar gestalten: Ein öffentliches Register für Videoüberwachungskameras in Nordrhein-Westfalen einführen“. Eine Forderung, die die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in einer inhaltlich ähnlichen Stoßrichtung im Februar 2014 auch für Hessen erhoben hat. Am 27.01.2015 wird im Landtag NRW zu dieser Thematik eine Anhörung von Experten stattfinden. Dem Vernehmen nach haben die Regierungsparteien SPD und Grüne sowie die CDU-Opposition bereits erkennen lassen, dass sie ein Videokataster ablehnen werden.

In der Hamburger Bürgerschaft hat Finn Ole Ritter, stv. Vorsitzender der FDP-Fraktion, am 15.01.2015 eine Anfrage zum Thema „Videoüberwachung in der Freien und Hansestadt Hamburg gestellt. Er wollte mit seiner Anfrage wissen, „Wie viele Überwachungskameras sind in der FHH [für Nicht-HamburgerInnen: Freie und Hansestadt Hamburg] – außerhalb von Transportmitteln und Haltestellen des ÖPNV – im öffentlich zugänglichen Raum und am Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel durch Behörden der FHH, Betriebe der FHH, Betriebe, an denen die FHH mehrheitlich beteiligt ist, gegenwärtig installiert?“ Die erschreckende Antwort  des Hamburger Senats: Exakt 16.342 Kameras überwachen pausenlos den öffentlichen Raum in Hamburg – und einige sogar den nicht-öffentlichen. Und das sind nur die Kameras, die von der FHH selbst und ihren Betrieben errichtet wurden. Die Zahl der von privaten Betreibern errichteten Videoüberwachungsanlagen dürfte in Hamburg auch in die Tausende gehen.

Auch dies ein Indiz dafür, dass ein Videokataster, mit dem alle Kameras und ihre Betreiber („verantwortliche Stelle“ i. S. d. § 6b BDSG) erfasst werden, in allen Bundesländern dringend notwendig ist.

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