Videoüberwachung des öffentlichen Raums im Umfeld von Konsulaten in Frankfurt

CCTV-NeinDanke/ Juli 7, 2024/ alle Beiträge, Hessischer Datenschutz, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat sich am 05.07.2024 mit einer Beschwerde über die Videoüberwachung am Generalkonsulat der USA in Frankfurt an den Hessischen Datenschutzbeauftragten Professor Dr. Alexander Roßnagel gewandt. Darin wird u. a. mitgeteilt: „…möchten wir Sie darauf hinweisen, dass… das Generalkonsulat der USA in der Gießener Straße 30 in Frankfurt mit Hilfe von ca. 30 Dome-Kameras in großem Umfang in der Lage ist, die angrenzenden Straßen und die Wohnbebauung, insbesondere in der Wetzlarer Straße sowie der Anneliese-Hoevel- und der Anna-Bayer-Straße zu überwachen. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war in den letzten Jahren wiederholt im Rahmen der Solidarität mit Julian Assange, Chelsea Manning und Edward Snowden Mitveranstalter von Kundgebungen vor dem Generalkonsulat der USA. Dabei fielen uns die zahlreich vorhandenen Videokameras auf, die wir als Eingriffe in die Rechte auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung bewerteten…“

Mit Bezugnahme auf den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 (zum Thema Videoüberwachung am Generalkonsulat des Iran in Frankfurt) und eine in diesem Bericht benannte Rundnote des Außenministeriums wird der hessische Datenschutzbeauftragte gebeten, „auch die Videoüberwachungsanlagen auf dem Gelände des US-Generalkonsulats einer Überprüfung und Bewertung zu unterziehen“.

In dem Schreiben wird ergänzend darauf hingewiesen dass es lt. einer Veröffentlichung der Hessischen Landesregierung in Frankfurt konsularische Vertretungen von 80 Staaten gibt. Einige dieser Staaten seien von autokratischen Regierungen geführt oder von tiefen inneren Auseinandersetzungen geprägt. Die Vertretungen dieser Staaten seien daher häufig Ziel von Kundgebungen und Demonstrationen deutscher uns ausländischer Teilnehmer*innen. „Zur Sicherung von deren Grundrechten auf Versammlungsfreiheit und auf informationelle Selbstbestimmung würde sich auch hier ein genauer Blick auf die in vielen Fällen vorhandenen Videoüberwachungsanlagen an den Konsulaten dringend empfehlen“; so die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main in ihrem Schreiben an den Hessischen Datenschutzbeauftragten.

Als Anlage zu dem Schreiben wurde eine Fotodokumentation eines Teils der Überwachungskameras auf dem Gelände des US-Generalkonsulats in Frankfurt versandt.

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