Videoüberwachung durch die Polizei in Frankfurt
Anfang Februar 2014 fand im Frankfurter Polizeipräsidium ein Gespräch zum Thema Videoüberwachung durch die Polizei statt. Polizeipräsident Dr. Achim Thiel hatte dazu eingeladen, nachdem sich Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wiederholt mit Anfragen zu dieser Thematik an die Polizei gewandt hatten. Neben 4 Mitgliedern der Datenschützer-Gruppe nahmen am Gespräch der zuständige Sachbearbeiter für Videoüberwachung der Abteilung Einsatz, der Pressesprecher und der Behördliche Datenschutzbeauftragte des Polizeipräsidiums Frankfurt teil. Zur Begrüßung war kurzzeitig auch Polizeipräsident Dr. Achim Thiel anwesend.
Auf der Basis eines detaillierten Fragebogens wurden insgesamt 7 verschiedene Aspekte polizeilicher Videoüberwachungsmaßnahmen angesprochen:
- Videoüberwachung zur Eigensicherung von Liegenschaften der Polizei
- Videoüberwachung zur Überwachung öffentlicher Räume (z. B. Eissporthalle, Festplatz, FSV-Stadion, Hauptbahnhof, Konstablerwache, Carl-Schurz-Siedlung)
- Videoüberwachung von Anlagen und Grundstücken der Deutsche Bahn AG
- Mobile Videoüberwachung durch Polizeistreifen (Modellversuch Sachsenhausen und Innenstadt)
- Mobile Videoüberwachung bei Demonstrationen, Kundgebungen, Bundesligaspielen, Faschingszügen, Volksfesten und anderen großen Menschenansammlungen
- Nutzung der Videokameras der Verkehrsüberwachung der Stadt Ffm (IGLZ) durch die Polizei
- Nutzung der Videokameras Dritter (z. B. privater Grundstückseigentümer, Banken, Firmen etc.) durch die Polizei
Der Fragenkatalog umfasste Fragen nach Rechtsgrundlagen, technischen Parametern der Kameras, Speicherfristen, Zugriffsrechten auf die gespeicherten Daten, Weitergabe von Videodaten an Staatsanwaltschaft und Gerichte u. a. m.
Nach einer ersten Bewertung der erhaltenen Informationen hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ein Schreiben an den Frankfurter Polizeipräsidenten beschlossen, in dem u. a. gefordert wird, dass
- die Verfahrensverzeichnisse für Videoüberwachungsanlagen, die von der Polizei in Frankfurt als verantwortliche Stelle i. S. d. § 14 HSOG betrieben werden, zu veröffentlichen sind, damit interessierte Bürger/innen Auskunft über den Zweck der jeweiligen Anlage erhalten können und
- statistische Angaben veröffentlicht werden, aus denen u. a. erkennbar wird, wie viele Straftaten unter Zuhilfenahme von Daten aus den von der Polizei in Frankfurt betriebenen Videoüberwachungsanlagen aufgeklärt werden konnten, um welche Kategorien von Straftaten es sich dabei handelte und wie sich die Zahl der Straftaten in den von der Polizei in Frankfurt überwachten Arealen nach Errichtung der Videoüberwachungsanlagen verändert hat, damit interessierte Bürger/innen sich ein eigenes Urteil über die Sinnhaftigkeit der jeweiligen Anlage bilden können.
- Zudem wird im Schreiben angeregt, dass der Frankfurter Polizeipräsident eine Forderung der Datenschützer-Gruppe an den Hessischen Innenminister aufgreift und unterstützt, ein Videokataster aller durch öffentliche und private Stellen im Hessen betriebenen Videoüberwachungsanlagen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Das Schreiben an Polizeipräsident Dr. Achim Thiel ist hier im Wortlaut nachlesbar: B-2014.03.10 an polizeipraesident dr. thiel