Videoüberwachung am Arbeitsplatz häufig rechtswidrig

Datenschutzrheinmain/ Oktober 2, 2013/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Videoüberwachung wird am Arbeitsplatz häufig rechtswidrig eingesetzt. Das geht aus dem 24. Tätigkeitsbericht 2011/2012 der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit des Saarlandes, Judith Thieser, hervor, der am 25.09.2013 der Landesregierung und dem Landtag in Saarbrücken übergeben wurde.

Zitat: „Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist allgegenwärtig. Dieser Eindruck bestätigte sich auch durch die vielen Eingaben, die wir zu dieser Thematik erhalten haben. Ob im Baugewerbe, im produzierenden Gewerbe, der Gastronomie oder im Museum, überall werden Videomaßnahmen eingesetzt, die auch zur Überwachung der Beschäftigten genutzt werden können. Die Beschäftigten bemängeln in ihren Eingaben, dass sie einem permanenten Überwachungsdruck durch ihre Vorgesetzten ausgesetzt sind und regelmäßig für Sachverhalte gerügt werden, die nur durch die Videoüberwachungsmaßnahmen bekannt geworden sein können. So sind beispielsweise in einem Fall Bedienungskräfte vom Inhaber eines Gastronomiebetriebes angerufen worden, nachdem er sich von zu Hause aus über sein Notebook auf der Videoanlage der Gastronomie eingeloggt hat, und wurden wegen ihrer Arbeitsbekleidung angemahnt.“

Der Tätigkeitsbericht hier zum Nachlesen: http://www.datenschutz.saarland.de/index.php/publikationen/taetigkeitsberichte

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*