Verfassungsbeschwerde wg. Übergriffen der Polizei bei der Blockupy-Demonstration am 1. Juni 2013 in Frankfurt eingereicht
Einkesselung… Stundenlange Freiheitsberaubung… Übergriffe gegen DemonstrantInnen… Polizeiliche Videoüberwachung… Personalienfeststellung…
… das alles ist auch vier Jahre danach in die Erinnerung tausender Menschen eingebrannt. Was seit Jahren in Frankfurt bei Demonstrationen ebenso gängige wie rechtswidrige Praxis der Polizei ist, hatte am 01.06.2013 bei Blockupy einen vorläufigen Höhepunkt erreicht. Rund tausend Menschen wurden teilweise über 9 Stunden und länger in einem Polizeikessel festgehalten und erst nach Feststellung ihrer Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Freiheitsberaubung, die Enge, die Hitze, der Mangel an Nahrung und Getränken, das Verrichten der Notdurft in aller Öffentlichkeit u. a. mehr hat den Eingekesselten körperlich und seelisch zu schaffen gemacht. Vor und während der Einkesselung wurden sie zudem von einer Vielzahl von Polizeikameras gefilmt. Auch Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main waren von den Übergriffen der Polizei bei Blockupy betroffen.
Wenige Tage nach dem Polizeikessel haben mehrere Dutzend TeilnehmerInnen der Blockupy-Demonstration in einer gemeinsamen Erklärung festgestellt: „Wir widersprechen den Klischees, wonach die Polizei durch einige ‚Chaoten‘ und ‚Randalierer‘ gezwungen gewesen sei, Maßnahmen zur Herstellung von öffentlicher Ordnung, Gesetz und Sicherheit zu ergreifen… Wir, die VerfasserInnen und UnterzeichnerInnen dieses Briefes, haben an unterschiedlichen Orten an der Demonstration teilgenommen und über Stunden das Geschehen direkt verfolgt und teilweise dokumentiert… Im Blockupy-Bündnis bestand erklärtermaßen Konsens, dass von den DemonstrantInnen keine Eskalation ausgehen sollte – entsprechend verhielten sich die DemonstrantInnen, und zwar sowohl außerhalb wie innerhalb des Polizeikessels. Dagegen war das Verhalten vieler PolizistInnen in hohem Maße übergriffig und unmittelbar körperverletzend…“
Einer der von den Polizeiübergriffen Betroffenen, Axel Köhler-Schnura, hat seine Erlebnisse an diesem Tag in einem Erlebnisbericht schriftlich festgehalten. Und er hat sich auf dem langen Weg durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit gemacht und Klage gegen die selbst erlittene Polizeiwillkür erhoben. Leider erfolglos. Seine Konsequenz: Am 18.05.2017 hat er vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingereicht, um die Rechtswidrigkeit der polizeilicher Maßnahmen am 01.06.2013 feststellen zu lassen.
Für diese Auseinandersetzung ist dem Kläger Erfolg zu wünschen.
Was zu bedauern ist: Der Kläger hat leider darauf verzichtet, auch auf die exzessiven Videoaufzeichnungen der DemonstrantInnen durch die Polizei am 01.06.2013 hinzuweisen. Tausende Menschen – insbesondere die im Polizeikessel – wurden mit Dutzenden Polizei-Videokameras gefilmt, obwohl ihr Verhalten in keiner Weise auch nur annähernd den Verdacht rechtfertigte, dass sie Straftaten begehen könnten. Dies war ein informationeller Overkill, den es bis dato so in der Republik noch nicht gegeben hatte.