Verfassungsbeschwerde gegen das Artikel-10-Gesetz (strategische Telefonüberwachung durch den Bundesnachrichtendienst) beim Bundesverfassungsgericht eingereicht

Datenschutzrheinmain/ November 21, 2016/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und Amnesty International rufen gegen die Ermächtigung der Nachrichtendienste zur sogenannten strategischen Telekommunikationsüberwachung das Bundesverfassungsgericht an.

In einer Pressemitteilung vom 15.11.2016 teilen die beiden Organisationen mit: „Inhaltlich geht es in der Verfassungsbeschwerde um die im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz oder G 10) niedergelegten Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND), unter bestimmten Bedingungen internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. Als international gelten dabei Telefonate oder Internet-Verbindungen, die nach Deutschland oder aus Deutschland heraus oder die im Ausland von mindestens einem deutschen Staatsangehörigen geführt werden. Anders als rein inländische Überwachungsmaßnahmen nach der Strafprozessordnung oder den Polizeigesetzen der Länder braucht der BND für eine strategische Telefonüberwachung keinen konkreten Verdacht, sie erfolgt mittels bestimmter Suchbegriffe lediglich aufgrund einer kaum konturierten allgemeinen Bedrohungslage. Das G 10 gibt damit die Möglichkeit, eine Vielzahl von Telekommunikationsverbindungen anlasslos zu scannen und zu speichern. Kritisiert werden in der Verfassungsbeschwerde auch die zahlreichen Ausnahmen von der Pflicht, die betroffenen Personen nachträglich zu unterrichten. Denn so ist die Transparenz strategischer Überwachungsmaßnahmen nicht hinreichend sichergestellt. Außerdem widerspricht es dem grundgesetzlich gewährleisteten Schutz der Privatsphäre, dass der BND die erlangten Daten in weitem Umfang an andere Behörden im In- und Ausland weitergeben kann.“

„Das Gesetz erlaubt zu viel und sieht dabei zu wenig Kontrolle vor. Damit wird auf gleich zwei Ebenen in die Grundrechte der Bürger eingegriffen“, erläutert Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF die Zielrichtung der Klage. „Gerade bei so sensiblen Bereichen wie dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses hat der Verfassungsgeber aus gutem Grund strenge Grenzen gesetzt, die hier eindeutig verletzt werden.“

Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Homepage der GFF.

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