Verbesserungen im Datenschutz und in der Informationsfreiheit / Transparenz kommunalen Handelns – Anregungen und Anforderungen an die Koalitionsvereinbarungen von Grünen, SPD, FDP und Volt in Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ April 23, 2021/ alle Beiträge, Frankfurter Datenschutzbüro, Informationsfreiheit / Transparenz, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat den neu gewählten Stadtverordneten von Grünen, SPD, FDP und Volt in Frankfurt gratuliert und ihnen zugleich drei Anregungen bzw. Anforderungen an ihr kommunalpolitisches Handeln und ihre Koalitionsvereinbarung übermittelt:

  1. Kein weiterer Ausbau der Videoüberwachung in Frankfurt;
  2. Schaffung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung für den Wirkungskreis der Stadt Frankfurt;
  3. Schaffung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros.

In einem Schreiben an die Mitglieder der vier genannten Fraktionen werden diese Anforderungen näher bezeichnet:

„1. Videoüberwachung

Vor allem auf Betreiben der CDU haben Magistrat und Stadtverordnetenversammlung einer Vorlage vom 22.12.2017 (M 264) zugestimmt, mit der die Videoüberwachung durch die Polizei in der Innenstadt und dem Bahnhofsviertel massiv ausgebaut werden soll. Diese Entscheidung war umstritten, auch in Ihren Reihen. Wir möchten Sie daher darum bitten, diese Entscheidung zu überprüfen, den weiteren Ausbau der Videoüberwachung zu stoppen und die vorhandenen Anlagen gemäß der Anforderungen des § 14 Abs. 3 HSOG „daraufhin zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen“. Das Ergebnis dieser Überprüfung muss aus Gründen der Transparenz auch den Frankfurter Bürger*innen zur Verfügung gestellt werden.

2. Kommunale Informationsfreiheitssatzung

Mit der Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes wurde im Mai 2018 erstmals für Hessen ein Informationsfreiheitsgesetz geschaffen (§§ 80 – 89 HDSIG). Bedauerlicherweise sind die kommunalen Gebietskörperschaften vom Geltungsbereich des HDSIG ausgenommen, es sei denn, sie beschließen durch eigene Rechtssetzung eine kommunale Informationsfreiheitssatzung (§ 81 Abs. 1 Ziff. 7 HDSIG). Dazu möchten wir Sie auffordern. Aus unserer Sicht würde mit der Schaffung einer kommunalen Informationsfreiheitssatzung eine bestehende Lücke im demokratischen Aufbau von Staat und Verwaltung geschlossen. Die von kommunalen Entscheidungen und Handlungen betroffenen Menschen hätten dann bessere Möglichkeiten, sich zu informieren und Diskussions- und Entscheidungsprozesse der kommunalen Entscheidungsgremien und der Stadtverwaltung zu bewerten.

Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat dazu eine Mustersatzung (Entwurf): Informationsfreiheit für Städte und Gemeinden in Hessen ausgearbeitet und vorgelegt, um deren Beachtung wir Sie bitten möchten.

3. Unabhängiges Frankfurter Datenschutzbüro

Die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche führt dazu, dass – quantitativ und qualitatiiv – immer größere Mengen personenbezogener Daten von staatlichen und privaten Instanzen gespeichert und verarbeitet werden. Um die dadurch vorhandene Gefährdung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15.12.1983) einzudämmen, müssen den Menschen in diesem Land Instanzen zur Verfügung stehen, die sie über ihre Rechte aufklären und Handlungsmöglichkeiten bei Gefährdungen dieses Grundrechts aufzeigen. Der Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte ist auf Grund mangelnder personeller Ausstattung nicht in der Lage, Anfragen von Bürger*innen und ehrenamtlich geleiteten Vereinigungen zeitnah zu bearbeiten und zu beantworten. Auch der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt kann diese Aufgabe aus rechtlichen und aus Gründen der Arbeitskapazität nicht wahrnehmen. Dies wurde zuletzt deutlich in seinem 10. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017/2018. Kernaufgaben eines zu schaffenden Frankfurter Datenschutzbüros sind aus unserer Sicht daher 1. Beratung, 2. Schulung, 3. Aufklärungs- und 4. Öffentlichkeitsarbeit, die von allen Frankfurter Bürger*innen, auch von ehrenamtlich tätigen Funktionsträger*innen von Vereinigungen in Anspruch genommen werden können.

Dazu hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ein Konzept zur Errichtung eines Unabhängigen Frankfurter Datenschutzbüros entwickelt.“

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