Umfrage zum Einsatz von Videoüberwachung im öffentlichen Nahverkehr

Datenschutzrheinmain/ September 1, 2013/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Vorratsdatenspeicherung/ 2Kommentare

Die Videoüberwachung des öffentlichen Nahverkehrs ist politisch umstritten und wird auch von den Fahrgästen unterschiedlich beurteilt. Um die Diskussion auf der Basis von überprüfbaren Fakten zu führen, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main die großen Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs in der Region gebeten, einige Fragen zu den jeweiligen Erfahrungen mit Videoüberwachung zu beantworten. Die Fragen umfassen die Themenbereiche

  1. Überwachungsintensität;
  2. Betriebskosten der Überwachungseinrichtungen;
  3. Opportunitätskosten;
  4. Durchschnittliche Schadenshöhe mit und ohne Videoüberwachung;
  5. Sicherheit der Anlagen, Fahrzeuge und Fahrgäste mit und ohne Videoüberwachung;
  6. Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Fahrzeugen und an Haltestellen;
  7. Alternativen zur Videoüberwachung.

Der Fragenkatalog ist im Wortlaut hier nachlesbar: B-2013.09.01 – videoueberwachung oepnv

Auf Grund der Anfrage eines Mitglieds der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main an die VGF (Verkehrsgesellschaft Frankfurt) zu konkreten Überwachungsmaßnahmen an einzelnen Haltestellen erhielt dieses von traffiQ (Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH) am 29.08.2013 folgende allgemeinen Auskünfte:

  •  „Die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung ist in Bereichen mit Videoüberwachung vorhanden.
  • Die Videobeobachtungskameras in den Verkehrsbauwerken zeichnen permanent auf. Die Daten werden, entsprechend der vorgegebenen Fristen, im Rahmen eines automatisierten Verfahrens, gelöscht.
  • Der Zugang zu den Daten ist auf einen kleinen Kreis von Mitarbeitern beschränkt.
  • Die Errichtung und Betreibung der Videoschutzanlagen, sowie die Speicherung und Weitergabe der Daten, erfolgt in Abstimmung mit dem hessischen Datenschutzbeauftragten.“

 Bleibt zu hoffen, dass die Antworten auf die Anfrage vom 01.09.2013 präziser und detaillierter ausfallen werden

2 Kommentare

  1. Superengagement, finde ich richtig gut. Glaube allerdings, daß die viele Fragen einfach nicht beantworten werden. Sie werden es damit begründen, daß es dabei nicht um unmittelbaren Datenschutz geht, sondern z. B. um betriebswirtschaftliche Kalkulationen („Opportunitätskosten“). Dort schulden sie keine Auskunft.

    Allerdings sind die in Fragen gekleideten Überlegungen gut nachvollziehbar. Und vor allem haben die Verantwortlichen viele dieser Aspekte vermutlich noch nie in Betracht gezogen. Alles in allem dürfte die Anfrage daher ein Erfolg sein, unabhängig davon, wie die Antworten ausfallen.

  2. Pingback: Wochenblick KW 37 | blog.vorratsdatenspeicherung.de

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