Verwaltungsgericht Hannover: Demonstrationsbeobachtung per Videokamera ohne konkreten Anlass verletzt die Versammlungsfreiheit
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 14.07.2014 über eine Klage eines Teilnehmers einer Demonstration am 21.01.2012 in Bückeburg (westlich von Hannover) entschieden. Die Polizei setzte bei der Demonstration unter anderem ein Fahrzeug des Beweis- und Dokumentationstrupps ein. Dieses Fahrzeug verfügte über eine sog. Mastkamera, die durch eine Öffnung im Dach des Fahrzeugs bis auf rund 4 Meter ausgefahren werden