Rechtliche Grenzen der Videoüberwachung mit Hilfe von „Klingelkameras“
Dieser Frage widmet sich der Landesdatenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern in seinem aktuellen „19. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz“,dort ab S. 53. Da die Videoüberwachung durch private Kamerabetreiber den Regelungen der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unterliegt, sind die Ausführungen auch in anderen Bundesländern von Interesse. „Der Einsatz sogenannter Klingelkameras wird in letzter Zeit immer beliebter. So suggerieren einige Hersteller, dass sich mit einer