Beschweren nützt! Jobcenter Frankfurt/Main sagt zu, interne Arbeitsanweisungen offen zu legen
Das Jobcenter Frankfurt/Main unterliegt als gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Stadt Frankfurt den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Es müsste also auf Anfrage seine internen Arbeitsanweisungen, z. B. zum Umgang mit Personalausweiskopien, als Information zur Verfügung stellen. Dies wurde bisher nachhaltig verweigert, wie ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main, aber auch andere – über die Homepage Frag