Erfolg für das Recht auf Privatsphäre: Bundesverwaltungsgericht erklärt Praxis des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Auswertung von Handys geflüchteter Menschen für rechtswidrig

Datenschutzrheinmain/ Februar 22, 2023/ alle Beiträge, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 1Kommentare

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem Urteil vom 16.02.2023 (Aktenzeichen: 1 C 19.21) der Klage einer Frau aus Afghanistan gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stattgegeben. Wie schon das Verwaltungsgericht Berlin in der ersten Instanz entschied das BVerwG, dass die Auswertung des Handys der 44-Jährigen durch das BAMF rechtswidrig war. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die die

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Verwaltungsgericht Berlin: Auswertung der Handydaten von Geflüchteten rechtswidrig!

Datenschutzrheinmain/ Juni 2, 2021/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz, Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Am 29.07.2017 trat das Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BGBl. I S. 2780) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde der § 15a in das Asylgesetz (AsylG) eingefügt. Gestützt auf § 48 Absatz 3a und § 48a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damit ermächtigt, Handys und andere Datenträger von Asylbewerber*innen auszuwerten. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte

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Handyauslesung bei Asylsuchenden – tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte, aber kaum neue Erkenntnisse

WS/ Februar 15, 2021/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz, Telekommunikations-Überwachung, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Am 29.07.2017 trat das Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BGBl. I S. 2780) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde der § 15a in das Asylgesetz (AsylG) eingefügt. Gestützt auf § 48 Absatz 3a und § 48a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) wurde das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) damit ermächtigt, Handys und andere Datenträger von AsylbewerberInnen auszuwerten. Wenn geflüchtete Personen bei

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