Videoüberwachung: Bußgeld gegen LKW-Fahrer, der Dashcam nutzt und Aufnahmen publiziert
Der Bußgeldpflichtige ist Fahrer eines LKWs. Während seiner Fahrten betrieb er eine Dashcam. Die angefertigten Aufnahmen publiziert er auf seinem Youtube-Kanal. Die Landesdatenschutzbeauftragte in NRW wirft ihm vor, dass er die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von Dashcams nicht erfüllt. Sie verweist dabei auf due sind und verweist auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2018 (Aktenzeichen: VI ZR 233/17) wonach