Tätigkeitsbericht des behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt veröffentlicht – mit Informationen zu Videoüberwachungsanlagen der Stadt Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ Oktober 9, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Der 9. Tätigkeitsbericht des behördlichen Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt für die Jahre 2015/16 wurde am 02.10.2017 vom Magistrat veröffentlicht. Einer der Schwerpunkte des Berichts ist das Thema Videoüberwachung, gegliedert u. a. in die Punkte

Bezogen auf Videoüberwachungsanlagen, die die Stadt Frankfurt selbst betreibt, enthält der Bericht auch eine Anlage, in der summarisch für einzelne Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt aufgelistet ist, wie viele Kameras mit welcher Überwachungs-Qualität diese jeweils betreiben (insgesamt 417 Kameras und Kameraattrappen, davon 310 Kameras, deren Aufnahmen für mehrere Tage gespeichert werden). In dieser Übersicht sind allerdings nicht die zurzeit 80 Verkehrskameras enthalten, die die integrierte Gesamtverkehrsleitzentrale (IGLZ) zur Beobachtung des Verkehrs betreibt sowie die derzeit 102 Videodetektoren, die an Ampelanlagen die Ampelschaltung steuern. Deren Qualität und Standorte wurden auf Grund einer Nachfrage einer Stadtverordnetenfraktion bereits im Jahr 2016 in einem Magistratsbericht veröffentlicht.

Positiv – da heutzutage im politischen Diskurs um Überwachung leider nicht mehr selbstverständlich – die Feststellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Das verfassungsmäßig gewährleistete Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz) verbürgt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden. Insoweit beinhaltet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch das Recht des Einzelnen, sich in der Öffentlichkeit frei und ungezwungen bewegen zu dürfen, ohne befürchten zu müssen, ungewollt zum Gegenstand einer Videoüberwachung gemacht zu werden.“ (Bericht S. 18)

Kritisch muss festgestellt werden: Diese Sensibilität für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist bei einigen VertreterInnen des Magistrats und der Stadtverwaltung Frankfurt leider nicht vorhanden:

  • Der für Sicherheit zuständige Stadtrat Markus Frank (CDU) verweigerte Mitgliedern der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main nachhaltig Auskünfte zu den von der Stadt Frankfurt errichteten und finanzierten Videoüberwachungskameras rund um die Eissporthalle und das Volksbank-Stadion (FSV).
  • Das Grünflächenamt verweigerte nachhaltig Auskünfte zur Vertragsgestaltung mit der Europäischen Zentralbank, die auf Grundstücken des Amtes Videoüberwachungskameras installierte und betreibt.
  • Auch bei der aktuellen Auseinandersetzung um die Ausweitung polizeilicher Videoüberwachungsanlagen in der Frankfurter Innenstadt verweigern Mitglieder des Magistrats und der Frankfurter Polizeipräsident Auskünfte.

Alles dies ist auch Folge der Tatsache, dass Hessen eines von nur noch vier Bundesländern ist, die sich nachhaltig weigern, ein Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz mindestens mit den Standard des Informationfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes zu verabschieden.

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