Stadthaus am Dom in Frankfurt: Videokameras nach Protesten de-installiert

Datenschutzrheinmain/ Januar 4, 2018/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0 comments

Im 2. Weltkrieg wurde die Frankfurter Altstadt mit ihren engen Gassen, heruntergekommenen Wohn- und Geschäftshäusern und unsäglichen sanitären und Wohnbedingungen total zerstört. Für Baukosten i. H. v. 200 Mio. € (bei Erlösen von 90 Mio. € für den Verkauf von Wohnungen und Geschäftsräumen) wurden im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt mehrere Häuserzeilen dieser Altstadt historisierend (innen: Beton, außen: nachgemachte Fachwerkfassaden) rekonstruiert. Kritiker erinnert das Bauvorhaben an die Potemkinschen Dörfer im Süden Rußlands.

Das Stadthaus neben dem Frankfurter Dom soll eines der kulturellen Leuchttürme für die neue Frankfurter Altstadt werden. Aber seit Abschluss der Bauarbeiten im Juni 2016 wartet es auf seine Bestimmung. Es steht leer. Aber es war bereits seit seiner Fertigstellung videoüberwacht.

Stadthaus am Dom im Juni 2016: Videokameras „bewachen“ das leere Gebäude

Laut Bericht der Frankf. Neuen Presse hatte das Hauptamt der Stadt Frankfurt den Eigentümer – die stadteigene Dom-Römer GmbH – aufgefordert, die Kameraanlage zu installieren. Dies habe mehrere Gründe: „Sie soll einen Einbruchschutz für das Stadthaus ermöglichen, einer versehentlichen Einschließung von Menschen im Archäologischen Garten vorbeugen und Vandalismus am Gebäude und im Archäologischen Garten erschweren oder verhindern.“ Zwischen Dom und Römer und unmittelbar am Zugang zur Kunsthalle Schirn gelegen sind die Kameras geeignet, täglich hunderte Menschen, FrankfurterInnen ebenso wie TouristInnen, ins Visier zu nehmen. Das hat im Hauptamt der Stadt Frankfurt wohl weniger interessiert.

Daß Ämter der Stadtverwaltung Frankfurt die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Videoüberwachung des öffentlichen Raums nicht immer hinreichend kennen und beachten, ist nicht neu. Und dass der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Frankfurt in die Planung solcher Anlagen frühzeitig einbezogen wird, ist eher Ausnahme als Regel.

In einem Gespräch von VertreterInnen des Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Frankfurt im Oktober 2016 erklärte dieser auf Nachfrage:

  • Für die Kameras am Stadthaus ist nicht die DomRömer GmbH sondern das Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt verantwortliche Stelle i. S. d. § 14 HSOG.
  • Die Kameras sind derzeit nicht in Betrieb.
  • Ein Verfahrensverzeichnis ist noch nicht erstellt.
  • Wann und unter welchen Bedingungen die Kameras in Betrieb genommen werden, ist noch nicht geklärt.

Anlässlich eines Besuchs des Weihnachtsmarkts stellten Mitglieder der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main Ende Dezember fest: Die Kameras am Stadthaus am Dom wurden ausnahmslos abgebaut!

Stadthaus am Dom im Dezember 2017: An den beiden Auslässen im Mauerwerk befanden sich Videüberwachungskameras

Ein weiterer Erfolg bei der Eindämmung der überbordenden Videoüberwachung in Frankfurt.

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