Polizei und CDU setzen sich durch / SPD und Grüne knicken ein: Polizeikameras an drei zusätzlichen Plätzen in Frankfurt

Datenschutzrheinmain/ September 30, 2017/ alle Beiträge, US-Generalkonsulat Frankfurt, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Was lange währt wird nicht immer gut. Am 29.09.2017 stellte das Polizeipräsidium Frankfurt in einer Pressemitteilung fest: „… reagierte Herr Polizeipräsident Gerhard Bereswill sehr zufrieden über die Mitteilung der Einigung in der Koalition. Die Polizei Frankfurt begrüßt die Entscheidung zur Installation von Videotechnik an den höchstpriorisierten Standorten Hauptwache und Taunus- / Ecke Elbestraße. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist der notwendige Refresh der Altanlagen im Bahnhofsviertel und an der Konstablerwache. Im Zuge des gemeinsamen Sicherheitskonzepts wird die Polizei Frankfurt darüber hinaus eine mobile stationäre Videoüberwachungsanlage im Allerheiligenviertel für die Dauer von einem Jahr bis im Einsatz testen und anschließend evaluieren…“

Damit setzte der Polizeipräsident und die CDU im Frankfurter Römer durch. Entgegen dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Grünen in Frankfurt vom Mai 2016 wurde jetzt von den drei Parteien vereinbart, auch an der Hauptwache in Frankfurt – einem für politische Kundgebungen und Demonstrationen häufig genutzten Platz – Videoüberwachung einzuführen. Im Koalitionsvertrag wurde dies – trotz vorhergehender Forderungen aus den Reihen der CDU – noch ausgeschlossen. Unter dem Punkt Nutzung moderner Videotechnik“ (S. 55) wurde dort vereinbart: Das Polizeipräsidium schlägt aufgrund der allgemeinen Kriminalitätslage und wegen der anhaltend hohen Gefährdungslage durch islamistischen Terrorismus weitere Videoanlagen zur Bildübertragung im öffentlichen Raum vor. Darüber hinaus sind die vorhandenen zwei Anlagen technisch veraltet. Die Stadt wird gemeinsam mit dem Polizeipräsidium an einer Verbesserung der vorhandenen Situation arbeiten und die Vorschläge der Landespolizei für zwei weitere Standorte, einen im Bahnhofsviertel und einen (zu nächst zeitlich auf 1 Jahr begrenzten und zu evaluierenden) im Allerheiligenviertel, übernehmen.“

Jetzt auch also auch polizeiliche Videoüberwachung an der Hauptwache

Noch ist nicht bekannt, wie viele Kameras wo an der Hauptwache errichtet werden sollen. Am bisherigen Standort Konstablerwache sind insgesamt vier Domekameras der Polizei im Einsatz.

Eine der Überwachungskameras an der Konstablerwache

Für die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main wird die Pressemitteilung der Polizei Anlass sein, Einsicht zu nehmen in die Verfahrensverzeichnisse der neu geplanten Kameraanlagen an den Standorten Hauptwache, Taunus- / Ecke Elbestraße und Allerheiligenviertel. Im  Mai 2017 hatten Mitglieder der Gruppe bereits Einsicht genommen in die Verfahrensverzeichnisse der derzeit bestehenden Polizeikameras. Mit z. T. unerwarteten Erkenntnissen und rechtlich zweifelhaften Begründungen:

„Sicherheitsempfinden“ als Überwachungszweck: Den Vogel schießt das Verfahrensverzeichnis für die Konstabler Wache ab. Hier wird als Verwendungszweck das Sicherheitsempfinden der Bürger angeführt. Jegliches Empfinden der Bürger rechtfertigt keinen Eingriff in Grundrechte. Weder bei der Überwachung selbst noch bei der Aufzeichnung der Videodaten.

Auftragsdatenverarbeitung durch das US-Generalkonsulat in Frankfurt: Die Anlagen zur Videoüberwachung in der Carl-Schurz-Siedlung wird durch das US-Generalkonsulat  bereitgestelt und gewartet. Wartungsarbeiten sind kraft Definition des § 4 (4) Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) eine Auftragsdatenverarbeitung. So steht es dann auch im Verfahrensverzeichnis zu diesen Kameras. Diese Vorgehensweise ist rechtswidrig. Gemäß § 2 (5) HDSG kommt eine Auftragsdatenverarbeitung nur für einen Dienstleister innerhalb der Europäischen Union infrage. Das US Generalkonsulat ist aber exterritorial. D.h. es handelt sich hier um eine Übermittlung von Videodaten ins außer­europäische Ausland. Auch dieser – vermutlich langjährige – Verstoß nährt den Verdacht, dass die regel­mäßige Überprüfung, ob der Einsatz der Videoüberwachung immer noch erforderlich und rechtmäßig ist, rechtswidriger Weise seit Jahren unterbleibt.


Wg. der Pläne der Deutsche Bahn AG und der Bundespolizei, die Videoüberwachung im und um den Hauptbahnhof Frankfurt auszubauen, hat die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main kürzlich auch gegenüber diesen Institutionen das Recht auf Einsichtname in die Verfahrensverzeichnisse eingefordert.

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