Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern – datenschutzrechtliche Probleme?

Datenschutzrheinmain/ Juni 30, 2014/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 8Kommentare

Zum Jahresende 2014 läuft in der Mehrzahl der Bundesländer die Frist ab, bis zu der in Wohnungen Rauchmelder verpflichtend installiert sein müssen. So enthält z. B. die Hessische Bauordnung in § 13 Abs. 5 folgende Regelung: „In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümerinnen und Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzern, es sei denn, die Eigentümerinnen oder die Eigentümer haben diese Verpflichtung übernommen.“ Vergleichbare Regelungen gibt es in 12 weiteren Bundesländern.

Vor diesem Hintergrund ging bei der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main vor einigen Tagen folgende Anfrage ein: „…soeben war ein netter Herr in meiner Wohnung, um 3 Rauchmelder zu installieren. Auf meine Frage hin, wieso er diese denn anbringen würde, meinte er, dies wäre eine gesetzliche Verpflichtung. .. Ich finde diese Regelung zutiefst suspekt. Welches Interesse hat der Gesetzgeber daran, in allen deutschen Haushalten Rauchmelder anzubringen? Zudem beunruhigt mich, dass es möglich ist Kameras und Wanzen in Rauchmeldern anzubringen. Auch ist das Argument der Sicherheit nicht schlüssig: in Krankenhäusern sterben jährlich ca. 30.000 Menschen durch Krankenhausinfektionen, 40.000 durch Verkehrsunfälle. Dem entgegen stehen ca. 400 Brandtote im Privatbereich…“.

Angebote wie diese Ein Rauchmelder mit Kamera garantiert doppelte Sicherheit (http://www.elektriker.org/rauchmelder-mit-kamera-20123725) bestätigen, dass die Befürchtungen aus der Zuschrift Realität werden könnten.

Das Produkt wird wie folgt beworben: „Eine diskrete und gleichzeitig in doppelter Hinsicht sinnvolle Variante ist die Kombination der Sicherheitskamera mit einem Rauchmelder… Die im Rauchmelder eingebaute Kamera kann in jede gewünschte Richtung positioniert und ausgerichtet werden… Je nach Modell werden Kameras auch mit Audio-Aufnahmegerät ausgestattet… Die Verknüpfung der Rauchmelder per Funk ist eine zusätzliche Möglichkeit zur Erhöhung Ihrer Sicherheit…“

Insbesondere in Mehrfamilienhäusern, vor allem Hochhäusern, sind Rauchmelder auf Fluren und in Treppenhäusern inzwischen weit verbreitet. Rauchmelder – verbunden mit Video- und Audiofunktionen – sind zwar illegal, insbesondere wenn auf die Überwachung nicht hingewiesen wird, aber nichtsdestotrotz verbreitet. Bereits im November 2013 erhielt die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main den Hinweis, dass in einem Wohnhochhaus im Frankfurter Stadtteil Sachsenhausen im Eingangsbereich des Hauses vor den Aufzügen Rauchmelder mit integrierter Videokamera installiert wurden. Dies war Anlass für eine Anfrage / Beschwerde beim Bundesdatenschutzbeauftragten.

Die Antwort: „Voranstellen möchte ich, dass der Verkauf solcher Geräte datenschutzrechtlich nicht unterbunden werden kann. Erst der unbefugte Einsatz stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar und ist datenschutzrelevant… Der Einsatz von Videokameras in Wohnanlagen und Mietobjekten ist eine schier unerschöpfliche Quelle von Streit und datenschutzrechtlichen Auseinandersetzungen. Hier ist eine Vielzahl von Fallgestaltungen denkbar, je nachdem, wer an welchem Ort und zu welchem Zweck die Videoüberwachung installiert. Das Bundesdatenschutzgesetz hilft nur bedingt weiter. Zwar enthält es in § 6 b eine gesetzliche Regelung der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch- elektronischen Einrichtungen, also der Videoüberwachung; der Geltungsbereich dieser Norm erstreckt sich aber eben nur auf den öffentlich zugänglichen Raum. Was hierzu gehört, sagt das Gesetz nicht, und dies lässt sich auch nicht eindeutig definieren. ‚Öffentlich zugänglicher Raum‘ ist nach allgemeinem Verständnis alles, wo sich jedermann berechtigterweise ohne jede Zugangsschranke aufhalten und bewegen darf… Eindeutig kein Fall des § 6 b sind alle Videobeobachtungen und – aufzeichnungen, die innerhalb abgeschlossener Räumlichkeiten in privaten Wohnanlagen oder Mietobjekten durchgeführt werden… Aber auch wenn § 6 b BDSG nicht zur Anwendung kommt, ist nicht etwa alles erlaubt oder möglich – ganz im Gegenteil. Es gelten dann die zivil- und strafrechtlichen Regelungen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen ausgestaltet worden sind und den Betroffenen Unterlassungsansprüche einräumen können… Verdeckte Videoüberwachung ist in jedem Fall ein nicht hinnehmbarer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen…“. Das Schreiben ist hier im Wortlaut nachlesbar: http://diedatenschuetzerrheinmain.files.wordpress.com/2013/11/b-2013-11-15-von-bfdi-anon.pdf .

8 Kommentare

  1. Die Rauchmelderpflicht stellt einen Angriff auf die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre des Bürgers da. Mit mir nicht!!! Ich entscheide immer noch selbst, was ich in meiner Wohnung anbringe und was nicht. Wahrscheinlich bauen die auch noch Wanzen zwecks Abhören ein. Warum wehrt sich in diesem Drecksüberwachungsstaat eigentlich keiner? Hat Ossi-Mutti Merkel schon Verblödungsdrohnen ausgesandt, die die Bürger einlullen???

  2. Auch die Wohnungsbaugesellschaft „ALLBAU“ benachrichtigte seine Mieter bis zur 22.Woche 2016 das sie
    vorhaben in jedem Raum der Mietwohnung einen Rauchwarnmelder einzubauen.

    Ich bin weder Raucher noch betreibe ich eine große Kochzeronomie da ich altersmäßig außerhalb meiner Wohnung essen gehe.
    Also, wären Rauchmelder bei mir nach 30 Jahren gleicher Mietwohnung ohne irgendwelche Komplikationen nicht angebracht.
    Somal meine Privatsphäre dadurch komplett beeinträchtigt wäre. Die Unverletzlichkeit meiner Wohnung wäre somit außer Kraft gesetzt.
    Da wir schon DDR-Regiert werden gehe ich davon aus das
    das gleiche System schleichend in Deutschland eingeführt werden soll. So pö-A-pö werden wir langsam ein Überwachungsstaat.
    Leicht ließen sichauch Abhörwanzen oder Überwachungscameras einbauen ohne das es der Bürger bemerkt.
    Die zweite Überlegung warum dieses Anbringen auf einmal so wichtig ist, ist das die Lobbyarbeit sich mal wieder gelohnt hat.
    Bringt es doch Einigen wiederum zig Milliarden in die Kassen.

    Ich möchte mich nicht überwachen lassen und nehme das Grundgesetz über die Unverletzlichkeit der Wohnung
    in Anspruch. Meine Privatsphäre ist mir wichtiger als dieser Mumpitz.

    Jedes beauftragte Arschloch könnte sich also regelmäßig das Recht herausnehmen meine Wohnung zu begehen
    und Raum für Raum auszukundschaften.

    Wenn Gefahr in Verzug ist (z.B.: Wasserschaden, Brandgeruch) hat man ohnehin das Recht die Wohnung
    aufzubrechen.

  3. Die Regelung ist ein klassisches trojanisches Pferd. Kürzlich gab es dieses Urteil

    http://www.loebisch.com/funk-rauchmelder-verfassungsbeschwerde-nicht-angenommen-4296/

    das laut diesem Kommentar anscheinend wegen handwerklicher Fehler in der Begründung durch den Kläger negativ ausgefallen ist.

    Was den Leuten nicht klar ist, die für Pflichten argumentieren, bei denen ein Eingriff in ein Grundrecht (die Unverletzlichkeit der Wohnung) vorgesehein ist, der mit der zu dem Zeitpunkt üblichen Technik anscheinend harmlos wäre: sobald die Technik weiterentwickelt wird, hat man den Salat. Dann gibt es eine Vorschrift, optisch-akustische Wanzen in einer Wohnung zu dulden. Das kann doch nicht wahr sein! Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!

    Die Zahl der Brandtoten ist winzig. Wirklich winzig. Vielleicht eine Größenordnung größer als die Gefahr, außerhalb des IS durch Terroristen erbombt zu werden. Wesentlich weniger wahrscheinlich als ein tödlicher Verkehrsunfall. Wir sprechen in Deutschland von einigen HUNDERT pro Jahr.

    http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article112179927/Wem-Rauchmelder-in-Wohnungen-wirklich-nuetzen.html

    Und genau da liegt das problem: auch hier wurde frühzeitig eine gewaltige Lobbykampagne von großen Unternehmen wie SIEMENS und spezialisierten wie KALO losgetreten, um die (letztendliche) Verwanzungspflicht durchzusetzen. Und jetzt haben wir langsam den Salat.

    Die Rauchmelderpflicht ist brandgefährlicher Irrsinn und beginnt jetzt mit der neuen Generation „smarter“ Wanzen, die nur noch vom Namen her in die gleiche Produktkategorie fallen, ihre verheerende Wirkung zu entfalten. Das ist schlimmer als die Vorratsdatenspeicherung und wir lassen uns einlullen, weil es ja für die „Sicherheit“ ist!

    * Aufwachen! * Klagen! * Gegenkampagne machen! * Sabotieren! *

  4. Bei mir wurde eine Rauchwarnwanze Marke Techem eingebaut. Auf Wunsch ließ mir der Einbauer ein Informationsheftchen da, indem knapp beschrieben wird, welche Sensoren das Teil enthält. Aber wer kann sich unter den Bezeichnungen schon etwas vorstellen? Wenn ich es richtig sehe, hat meine Wanze einen Helligkeitssensor, einen Bewegungssensor, erkennt, wenn sie abgehängt wurde, hat nebenbei noch einen Rauchsensor und funkt alle drei Minuten (für die jährliche Funktionsüberprüfung, ist schon klar). Wie soll man das anders nennen, als die perfekte Schlafzimmerüberwachung? Es gab mal eine ausführliche Analyse der Wanze unter opengeiger.de.

  5. Hallo Hanni,

    im Fachhandel kann man für wenige Euro Rauchwarnmelder kaufen. Dabei hat man dann unter Kontrolle, welche Funktionalitäten sie erfüllen, und welche nicht. Die sind auch einfach montiert. Was hindert Dich daran, die vorhanden fachmännisch abzumontieren (zu lassen) und eigene anzubringen?
    Wenn das dann der Vermieter beanstandet, weiss Du auch schon einmal, wie schnell er den Wechsel bemerkt – nach Stunden oder erst nach Monaten.
    Dann verwehrst Du jedem den Zugang zur Wohnung, der diesen Wechsel rückgängig machen möchte. Bitte lass aber die rein, die nur prüfen, ob der Rauchwarnmelder noch funktioniert. Dieser Unterschied ist wichtig.
    Wenn Du nicht ausreichend über die Funktionalität des Rauchwarnemlders informiert bist – und das bist Du auch dann nicht, wenn die Informatiosnschrift teilweise kryptisch ist – dann muss Du sie auch nicht dulden.

    Von Roland Schäfer

  6. Rauchwarnmelder Verordnung ist kein Gesetz, eine Verordnung ist Augenwischerei (Firmen AGB) . Die Verantwortung wird in diesem Fall nach unten weitergeleitet.
    Hier mal ein Bericht einer Frau, die sich weigert. Sie kam 10 Tage ins Gefängnis
    https://youtu.be/2LwMNCvQogA

  7. Ich habe dasselbe Problem mit drei Rauchmeldern insgesamt. Ist eine 39quatratmeter Mietwohnung, im „Flur“ hängt eine, im Wohnraum und in der Schlafnieche noch eine.
    Brauch man gar keine erzreligiösen Eltern mehr die „nur im sicher zu gehen“ auf die Fingerchen hauen…

    Mal ehrlich wo kann Lust noch unbeobachtet ausgelebt werden? Die Dinger nehmen durch ihren Infrarotsensor doch sogar auf, wie warm der Intimbereich ist oder nicht?

    Will die Dinger gegen eigene (am besten leere Hüllen das der Vermieter nix schlimmes denkrt…) schnellstmöglich austauschen!

  8. Habe mich bist heute gehen den Vermieter gewehrt, aber letztendlich überwacht mich nun auch so ein Funk-Rauchmelder, der alle 3 Minuten CO2 Werte und Bewegungsdaten (Ultraschall) aus meinem Schlafzimmer sendet. Zudem ist das teil natürlich abnorm häßlich.
    Ich habe mehrfach darum gebeten, eigene Melder installieren zu dürfen, mir wurde mit Kündigung gedroht.

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