#Offenbach bekommt eine #Informationsfreiheitssatzung

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Dies teilt der Offenbacher Stadtverordnete Tobias Dondelinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auf Twitter mit.

Am 18.06.2020 hat die Stadtverordnetenversammlung in Offenbach einen Änderungsantrag von CDU, B´90/Die Grünen, FDP und FW vom 12.06.2020 zum Antrag der Fraktion Die LINKE vom 04.06.2020 beschlossen, um damit einen Weg einzuleiten, mit dem eine Informationsfreiheitssatzung für Offenbach bis spätesten 31.03.2021 geschaffen werden soll.

Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird u. a. bestimmt: Der Magistrat wird beauftragt gemäß § 81 Abs. 1 Ziffer 7 Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) eine Satzung zu erarbeiten, welche die Anwendung des Vierten Teils des HDSIG für die Stadt Offenbach bestimmt und der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens 31.03.2021 zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sollen folgende Punkte berücksichtigt werden: Um den Aufwand individueller Antragstellung, Antragsbearbeitung und Antragsentscheidung möglichst gering zu halten, veröffentlicht die Stadt grundsätzlich alle Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse auf ihrer Internetseite. Dies betrifft:

  • Satzungen und Verordnungen der Stadt,
  • die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung
  • Verwaltungsvorschriften der Stadt
  • Dienstanweisungen für die Stadtverwaltung…
  • Subventions- und Zuwendungsbescheide der Stadt…
  • Beteiligungsberichte der Stadt an Unternehmen in Privatrechtsform…
  • von der Stadt eingeholte Gutachten
  • Bauleitpläne und Bebauungspläne
  • von der Stadt abgeschlossene Verträge

soweit durch die Sicherstellung des Schutzes personenbezogener Daten oder sonst rechtlich geschützter Vertraulichkeitsinteressen diese einer Veröffentlichung nicht entgegenstehen.

  • Die für die Akteneinsicht zu erhebenden Verwaltungsgebühren sind so zu gestalten, dass sie das Informationsrecht der Bürgerinnen und Bürger nicht behindern. Über die voraussichtliche Höhe der Gebühren ist die antragstellende Person vorab zu informieren.
  • Die nach den Anfragen aus der Informationsfreiheitssatzung veröffentlichten Informationen sollen unter eine Lizenz gestellt werden, die eine kommerzielle Nutzung dieser Informationen ausschließt…“

In der Begründung dieses Beschlusses wird u. a. festgestellt: Für die Kommunen gilt das Gesetz vielmehr nur dann, wenn sie es freiwillig durch Satzung so bestimmen (§ 81 Abs. 1 Nr. 7 HDSIG, sog. Opt-In-Regelung). Deshalb ist es nötig mit vorliegendem Antrag eine Satzung für Offenbach auf den Weg zu bringen. Um dabei den Arbeitsaufwand für die Verwaltung nicht durch unnötige Prüfungen zu erhöhen, haben die antragstellenden Fraktionen in diesem Antrag einige Eckpunkte aufgenommen, die die Verwaltung entlasten sollen. Durch die grundsätzliche Veröffentlichung von allen Informationen von allgemeinem öffentlichen Interesse von Amts wegen, wird die Zahl der zu erwartenden Anfragen nach dem HDSIG deutlich geringer ausfallen. Weiter kann die Prüfung nach § 82 Absatz 5 HDSIG entfallen, denn durch die Veröffentlichung der Daten nach einer nichtkommerziellen Lizenz kann ein rein wirtschaftliches Interesse bei Antragstellern ausgeschlossen werden. Wenn jemand die bei der Stadt Offenbach vorhandenen Informationen kommerziell nutzen möchte, besteht dafür die Möglichkeit Verträge zu Einzelverwertung abzuschließen… Der Ursprungsantrag (der Fraktion Die LINKE) adressiert somit ein wichtiges Thema, jedoch möchte die Koalition einige Punkte mit diesem Änderungsantrag stärker konkretisieren.“


Aus Sicht der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main ist der Beschluss der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung ein deutlicher Fortschritt gegenüber der Haltung des Oberbürgermeister der Stadt Offenbach, Dr. Felix Schwenke (SPD). Dieser sah – mindestens bis Juni 2019 – „keinen sinnvollen Anwendungsbereich für eine Informationsfreiheitssatzung“. So jedenfalls der Kern und der vorletzte Satz eines Schreibens, mit dem er auf eine Anregung der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main antwortete.

Sollte in Offenbach eine Informationsfreiheitssatzung geschaffen werden, die auch zum Inhalt hat, „Verwaltungsvorschriften der Stadt“ und„Dienstanweisungen für die Stadtverwaltung“ proaktiv zu veröffentlichen, wäre dies auch ein wichtiger Schritt, Licht in das Verwaltungshandeln des kommunalen Jobcenters MainArbeit zu bringen. Bislang agiert diese Behörde gegenüber ihren „Kund*innen“ und der interessierten Öffentlichkeit wahlweise als „verschlossene Auster“ oder als „schwarzes Loch“.


Der Ursprungsantrag (der Fraktion Die LINKE) basiert auf dem Entwurf einer Mustersatzung für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung, die von der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main erarbeitet und den kommunalen Spitzenverbänden in Hessen zur Kenntnis gegeben wurde.

 

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