Österreich: Volkszählung per Knopfdruck, ohne Befragungen

Powidatschl/ September 17, 2021/ alle Beiträge, Volkszählung (Zensus / Mikrozensus)/ 0Kommentare

Zum Stichtag 15.05.2022 findet der Zensus 2022 in Deutschland statt. Neben einer

  • bundesweiten Melderegisterabfrage
  • wird eine Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis ein Teil der Bevölkerung (zusätzlich direkt befragt.
  • Menschen, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, werden zu 100 % befragt;
  • In Gemeinschaftsunterkünften wie Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäusern ist die jeweilige Einrichtungsleitung stellvertretend auskunftspflichtig über die dort sich aufhaltenden Personen.
  • Für die Gebäude- und Wohnungszählung werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter, sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. (Quelle: Homepage des Statistischen Bundesamts „Zensus 2022“). 

Ein anderer – weniger neugieriger – Weg wird in Österreich gewählt. Darauf hat vor wenigen Tagen die österreichische Bürgerrechtsorganisation epicenter.works (früher: Arbeitskreis Vorratsdaten Österreich – AKVorrat) hingewiesen. In einer Veröffentlichung wird festgestellt:

  • Bei der Registerzählung werden die Merkmale der Erhebungseinheiten nunmehr aus Verwaltungsregistern entnommen und nicht mehr über Fragebögen bei den Personen selbst erhoben….
  • Um dem Datenschutz gerecht zu werden, erfolgt die Verknüpfung der von den Registern gelieferten Daten, wie bereits in der aktuellen Fassung des Gesetzes, ausschließlich pseudonymisiert über das ‚bereichsspezifische Personenkennzeichen Amtliche Statistik‘ (bPK-AS). Hierunter ist ein 172-stelliger Code zu verstehen, der Rückschlüsse auf bestimmbare Personen erschweren soll. Werden die jeweiligen Daten nicht mehr benötigt, sind diese schließlich zu löschen…
  • Weiters dürfen unter keinen Umständen sensible Daten, wie in etwa die ethnische Herkunft, politische Meinungen oder religiöse und weltanschauliche Überzeugungen erhoben werden, womit somit auch den Anforderungen der DSGVO entsprochen wird.“

Für die bislang – auch gegenüber dem Zensus 2011 – geringe Aktivität und Vernetzung der Gegner*innen bleibt durch die Verschiebung der Volkszählung ein größeres Zeitfenster. Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main sucht bundesweit den Kontakt zu Zensus-kritischen Gruppen und Personen, um einen Austausch über den Zensus, die Gegenwehr und gemeinsame Aktivitäten zu beginnen. Wer zu uns Kontakt aufnehmen möchte kann dies per E-Mail (kontakt [at] ddrm [.] de) oder über Twitter (@dat3nschutz) tun.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*