München: CSU fordert Ausstattung des Kommunalen Außendienstes (= Hilfspolizei) mit Bodycams
Das geht aus einem Antrag der CSU-Fraktion im Münchener Stadtrat hervor, den diese am 02.10.2020 stellten. Sie fordern, „dass eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Bodycams für den Kommunalen Außendienst geschaffen wird“. Mit dem Antrag der CSU soll der Bodycam-Einsatz, der der bayrischen Landespolizei bereits möglich ist, auf kommunale „Hilfspolizisten“ ausgedehnt werden. Aufgaben und Struktur des Kommunalen Außendienstes werden auf der Homepage der Stadt München beschrieben.
In der Begründung des Antrags wird eingangs behauptet: „Durch die Einsätze der Bayerischen Polizei ist es schon längst bewiesen, das Bodycams in vielen Einsatzsituationen deeskalierend auf alle Beteiligten wirken.“ Belege für diese Tatsachenbehauptung werden nicht aufgeführt, obwohl Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im November 2016 bei der bayrischen Polizei ein Pilotprojekt zur Einführung von Bodycams startete und dabei erklärte, dass eine wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des einjährigen Pilotversuchs stattfinden werde. Übernommen wurde dies von der bayrischen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich Polizei. Die Ergebnisse der Untersuchung scheinen „Verschluss-Sache“ zu sein. Sie sind weder auf der Homepage der Hochschule noch des Bayrischen Landtags zu finden. Die bayrische Polizei verfügt mittlerweile über 1.400 Bodycams.
Erfahrungen mit polizeilichen Bodycams aus Sachsen („Abschlussbericht – Erprobung des präventiven Einsatzes von Körperkameras in der Sächsischen Polizei – Body-Cam“) aus dem Jahr 2019 (dort ab S. 95) und aus Sachsen Anhalt („Abschlussbericht – Modellversuch Body-Cam“) aus dem August 2020 sprechen eine andere Sprache als die Behauptungen der Münchner CSU. CILIP, das Internetmagazin für Polizei & Bürgerrechte fasst wesentliche Schlussfolgerungen aus beiden Studien wie folgt zusammen:
- „Die Polizeibeamt*innen schätzen die Wirkung von Body-Cams in den überwiegenden Fällen als bedeutungslos ein und in den Fällen in denen ein Effekt beim ‚polizeilichen Gegenüber‘ festzustellen ist, halten sich deeskalierende und eskalierende Wirkung in etwa die Waage.“
- „Der Abschlussbericht aus Sachsen-Anhalt ging noch einer weiteren wichtigen Frage über die Funktion von Body-Cams nach. Zu überprüfen war, ob die Videoaufzeichnungen zur Beweismittelsicherung geeignet sind. Aber auch hier kommt der Bericht zu einem vernichtenden Ergebnis…“
- „Body-Cams scheinen keine deeskalierende Wirkung zu haben. Damit wird der für ihre Einführung maßgebliche gesetzliche Zweck, die Abwehr von Gefahren für die eingesetzten Beamt*innen, massiv in Frage gestellt.“
Bodycam-Einsatz bei einer Kundgebung in Frankfurt