Mölln: Schülerproteste gegen Videoüberwachung in einer Schule

Datenschutzrheinmain/ Juni 20, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Der NDR berichtet am 09.06.2017 über eine Auseinandersetzung am Marion-Dönhoff-Gymnasium in Mölln (Schleswig-Holstein). Im Gang zwischen den Musikräumen und dem Foyer der Schule hing plötzlich eine Überwachungskamera. Sie zeigte in Richtung der Spinde. Bemerkenswert war die Reaktion der betroffenen Schülerinnen und Schüler!
Der NDR informiert: „Die Schüler vermuteten, dass der Hausmeister die Kamera über Pfingsten dort angebracht hatte. Sie fühlten sich beobachtet und überwacht… Die Schüler informierten sich gegenseitig über ihre Smartphones und schickten Bilder von der Kamera herum… Am Mittwoch informierte dann die Schulleitung die Lehrer über die Kamera. Die meisten lehnten sie ebenfalls ab. Die Kinder und Jugendliche hatten genug. Sie organisierten direkt in der nächsten Großen Pause eine Kundgebung. Damit wollten sie ihrem Ärger Luft machen: ‚Es waren alle da, ich schätze so um die 800’… Der Direktor der Schule, Thomas Eggers, hielt daraufhin eine Rede… Er erklärte die Installation der Kamera mit einer starken Gefährdungssituation…“
Der NDR lässt in seinem Beitrag auch eine Mitarbeiterin des schleswig-holsteinischen Landeszentrums für Datenschutz zu Wort kommen: „Überwachungskameras können nur im öffentlichen Bereich eingesetzt werden, um das Hausrecht durchzusetzen und während des Schulbetriebs nur zur Überwachung der Haupt- und die Nebeneingänge – also nicht vor den Spinden. Die Schulleitung hätte laut Landesdatenschutzgesetz, bevor die Kamera aufgehängt wurde, drei Bedingungen erfüllen müssen: Es hätte immer wieder etwas beschädigt oder geklaut werden müssen. Eine verbesserte Beleuchtung und Polizeistreifen hätten wirkungslos bleiben müssen. Zudem hätte eine Polizeifahndung ohne Erfolg gewesen sein müssen…“
Zwei Aspekte sind an dieser Auseinandersetzung bemerkenswert:
  1. Mut und Zivilcourage der weit überwiegenden Mehrheit der Schülerinnen und Schüler:Sie setzten sich gegen eine Überwachung ihres schulischen Alltags durch Kameras zur Wehr!
  2. Die Leichtfertigkeit, mit der sich Behördenleitungen und Politiker (in diesem Fall der Schuldirektor), über geltendes Recht hinwegsetzen und im Zuge der allgegenwärtigen Überwachungshysterie Freiheitsrechte – dazu zählt auch, sich unbeobachtet von Dritten bewegen zu können – einschränken.

 

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