“Jedes Mal, wenn die Sicherheitsbehörden mehr Befugnisse fordern, ist die gleiche Frage zu beantworten: Soll ein Rückstand ausgeglichen werden? Oder geht es in Wahrheit um mehr Macht?”

Datenschutzrheinmain/ Juni 20, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0Kommentare

Mit diesem Satz beginnt eine Kolumne, die Christian Stöcker geschrieben hat und die am 18.06.2017 auf Spiegel Online veröffentlicht wurde. Stöcker setzt sich darin mit den Forderungen und Plänen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und den Innenministern der Länder auseinander: Für WhatsApp und andere verschlüsselt sendende Messenger-Dienste soll die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) eingeführt werden. Überwacht und ausgeforscht wird dabei das Smartphone, auf dem eine verschlüsselt zu versendende Nachricht oder Datei zuvor unverschlüsselt erstellt werden muss.

Stöcker kommt in seiner ausgesprochen lesenswerten Kolumne zum Ergebnis: “Wenn deutsche Polizisten bei Bedarf Handys hacken dürfen, hat das eine neue Qualität. De Maizière sagt: ‘Der Maßstab ist immer: Was darf die Polizei im analogen Bereich? Das muss sie auch im Digitalen rechtlich dürfen und technisch können.’ Die Möglichkeiten, die ein gehacktes Smartphone bietet, existieren ‘im analogen Bereich’ aber schlicht nicht. Es handelt sich um eine neue Qualität der Überwachung… Die vergangenen Wochen haben einmal mehr gezeigt, dass es nie bei den aktuellen Wünschen der Überwacher bleibt… Es geht darum, der Polizei mehr Macht zu geben als bisher. Das mag aber keiner so aussprechen.”

Graffiti am Frankfurter Mainufer

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