Mit Vorratsdatenspeicherung alle Bürger*innen überwachen – Nein Danke!

Datenschutzrheinmain/ Februar 5, 2026/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Ein breites Bündnis aus den elektronischen und Printmedien, dem neben der Gewerkschaft ver.di auch Rundfunkanstalten und Verlegerverbände angehören, ist besorgt über einen Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Damit soll eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden. Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger*innen – wie etwa Medien
schaffende oder Rechtsanwält*innen – werden darin gestrichen.
Das Gesetz droht das Redaktionsgeheimnis und damit das Grundrecht auf die Freiheit der Presse vor staatlichem Zugriff auszuhebeln, so Christoph Schmitz-Dethlefsen, Mitglied des ver.di-Bundesvorstands.

Der Referentenentwurf aus dem BMJV sieht vor, dass in Zukunft jede Internetnutzung (beispielsweise per EMail oder Messenger) grundsätzlich von allen Bürger*innen protokolliert wird. Uhrzeit, Standort, IP-Adresse, Nutzerkennung und weitere Daten sollen für bis zu sechs Monate gespeichert werden. Bezweckt werde, Personen zu identifizieren, die vermeintlich an schweren Straftaten beteiligt waren.Überwacht werden alle. Der bisherige Schutz von Berufsgruppen, deren Kommunikation vertraulich verlaufen muss, wird in dem Referentenentwurf gestrichen. Doch wenn Kontaktaufnahmen im Nachhinein Personen zugeordnet werden, können Journalist*innen ihren Quellen in Zukunft keine Vertraulichkeit mehr gewährleisten. Das ist für eine funktionierende Presse als Machtkorrektiv allerdings zwingend nötig.

Anlasslose Datensammlung stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht, so Schmitz-Dethlefsen. Grundsätzliche Schutzbedürfnisse wie die Kommunikation von Medien mit ihren Quellen können mit einer allgemeinen Vorratsdatenspeicherung nicht gewahrt werden.

Das Medienbündniss hat am 02.02.2026 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Einführung einer IP Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren“ eingereicht.

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