Merkel offen für Aus der elektronischen Gesundheitskarte – aber was kommt nach der eGk?

Datenschutzrheinmain/ Mai 10, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Quelle: Ärzteblatt.de

Ärzteblatt.de meldet am 09.05.2018: “Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich offen für das Aus der elektronischen Gesundheitskarte gezeigt. ‘Wir haben jetzt ein zehn-, elfjähriges Experiment mit der Gesundheitskarte gemacht’, sagte Merkel heute auf einer Konferenz mit CDU-Kreisvorsitzenden in Berlin. Sie habe Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) nun ‘freie Hand’ für andere Lösungen gegeben. Sie habe Spahn gesagt, wenn er der Meinung sei, die elektronische Gesundheitskarte sei ‘nicht zukunftsfähig’, das ‘muss einen ganz neuen Ansatz haben nach zehn Jahren, dann haben Sie freie Hand’. Zwar sei bereits etwa eine Milliarde Euro in das Projekt investiert worden, ‘aber eh das nie funktioniert…’, fügte die Kanzlerin hinzu.”

Aber was kommt nach der eGk?

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. hat eine Alternative ausgearbeitet. Die

einrichtungsübergreifende elektronische Gesundheitsakte

mit fünf zentralen Vorgaben:

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e.V. setzt sich dafür ein, folgende grundlegende Rechte und Freiheiten der gesetzlich Versicherten dauerhaft zu sichern:
 
  1. das Recht auf Vertraulichkeit (Arztgeheimnis) 
  2. das Recht auf strikte Beachtung der Zweckbindung der Patientendaten
  3. das Recht auf freie Arztwahl
  4. das Recht, keine elektronische Patientenakte zu haben
  5. das Recht auf volle Verfügung über die eigene Akte
Die  zur Wahrung dieser Patientenrechte erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu erhalten bzw. neu zu schaffen.
 
Näheres zu diesem Konzept finden Sie hier.

Eine Kostenprognose der Gematik aus 2009

Quelle: Presseportal

 

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