Mannheim: SPD und CDU wollen 71 neue Überwachungskameras im öffentlichen Raum installieren und sogenannte „intelligente Videoüberwachung“ erproben

Datenschutzrheinmain/ Oktober 18, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0Kommentare

Die Stadtverwaltung in Mannheim hat ihre Pläne zum Ausbau der Videoüberwachung in Mannheim konkretisiert. Im Lauf des kommenden Jahres sollen insgesamt 71 Kameras vor dem Hauptbahnhof, in der Mannheimer Innenstadt sowie auf dem Alten Meßplatz erneuert bzw. erstmalig installiert werden. Dies ist einer Vorlage von Christian Specht (CDU), Erster Bürgermeister und u. a. zuständig für Sicherheit und Ordnung vom 02.10.2017 zu entnehmen. Sie wird am 18.10.2017 in einer Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung behandelt. Die Kosten dieser Investition werden auf insgesamt 880 000 Euro beziffert.

Ab Oktober 2018 soll dann in einem Pilotprojekt der Einsatz eines computergestützten Analyseprogramms (sogenannte „intelligente Videoüberwachung“) erprobt werden. In der Vorlage des Ersten Bürgermeisters und Sicherheitsdezernenten wird dazu ausgeführt: „Hinsichtlich der geplanten modularen Implementierung einer algorithmusbasierten Bildanalysesoftware (automatisierte Bewegungsmusterkennung) ist Anfang Juli 2017 seitens des Polizeipräsidiums Mannheim – als Anwender – ein Antrag auf Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung Förderantrag gestellt worden, um die Installation eines sog. Experimentalsystems durch das Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) sowie die Durchführung wissenschaftlicher Begleitforschungen zu ermöglichen. Die Stadt Mannheim wird das Projekt im Falle einer Bewilligung des Förderantrags als sog. assoziierter Partner konstruktiv begleiten und unterstützen. Der Landesgesetzgeber hat derweil die erforderliche Novellierung des Landespolizeigesetzes initiiert, um die gesetzlichen Voraussetzungen für die automatisierte Bildauswertung durch die Polizei zu schaffen. Das parlamentarische Verfahren beginnt im Oktober 2017…“

Bemerkenswert:

  1. Am 18.01.2017 berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung: Erfundene Vergewaltigung in Mannheim: … Das vermeintliche Verbrechen am Wasserturm vor einem Jahr löste eine Sicherheitsdebatte aus. Nun soll bald die Videoüberwachung kommen… Oberbürgermeister Kurz forderte kurz darauf die Wiedereinführung der Videoüberwachung in der Innenstadt. Die Kameras, die von 2001 bis 2007 zwischen Schloss, Marktplatz und Kurpfalzbrücke installiert waren, mussten 2008 abgeschaltet werden, weil die Kriminalitätszahlen so stark zurückgegangen waren, dass das Gesetz eine Überwachung nicht mehr zuließ… Im vergangen Herbst werden die Pläne zur Videoüberwachung konkreter: Die Verwaltung will Kameras auf der Breiten Straße zwischen Paradeplatz und Neckartor sowie auf den Planken installieren… Die Pläne sieht Thomas Köber, Präsident des Mannheimer Polizeipräsidiums kritisch. Er gibt zu bedenken, dass man sich dafür ‚acht bis neun Leute aus den Rippen schneiden müsse‘, die auf die Bildschirme schauen. Ansonsten seien die Kameras eine Mogelpackung.“
  2. Die Vorlage des Mannheimer Sicherheitsdezernenten nimmt zudem eine geplante Änderung des Baden-Württembergischen Landespolizeigesetzes vorweg, deren Beratung gerade erst begonnen hat und bei der der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer Stellungnahme ernsthafte Einwände erhebt, auch gegen die sogenannte im Gesetzentwurf vorgesehene „intelligente Videoüberwachung“. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das „Volkszählungsurteildes Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1983, in dem u. a. festgestellt wird: „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen… Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist…“
  3. Ob der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Mannheim und/oder der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg in die Planungen einbezogen wurden und welche Stellungnahme sie abgegeben haben ist der 40-seitigen Beschlussvorlage des Mannheimer Sicherheitsdezernenten nicht zu entnehmen.

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