Mannheim: Frei erfundene Vergewaltigung löst Ausbau der Videoüberwachung in der Innenstadt aus – Polizei ist skeptisch

Datenschutzrheinmain/ Januar 18, 2017/ alle Beiträge, Videoüberwachung/ 0 comments

Die Rhein-Neckar-Zeitung vom 18.1.2017 berichtet: „Erfundene Vergewaltigung in Mannheim: … Das vermeintliche Verbrechen am Wasserturm vor einem Jahr löste eine Sicherheitsdebatte aus. Nun soll bald die Videoüberwachung kommen… Oberbürgermeister Kurz forderte kurz darauf die Wiedereinführung der Videoüberwachung in der Innenstadt. Die Kameras, die von 2001 bis 2007 zwischen Schloss, Marktplatz und Kurpfalzbrücke installiert waren, mussten 2008 abgeschaltet werden, weil die Kriminalitätszahlen so stark zurückgegangen waren, dass das Gesetz eine Überwachung nicht mehr zuließ… Im vergangen Herbst werden die Pläne zur Videoüberwachung konkreter: Die Verwaltung will Kameras auf der Breiten Straße zwischen Paradeplatz und Neckartor sowie auf den Planken installieren… Die Pläne sieht Thomas Köber, Präsident des Mannheimer Polizeipräsidiums kritisch. Er gibt zu bedenken, dass man sich dafür ‚acht bis neun Leute aus den Rippen schneiden müsse‘, die auf die Bildschirme schauen. Ansonsten seien die Kameras eine Mogelpackung.“

Die CDU in Mannheim ist – wie nahezu überall im Lande – vorne bei Forderungen nach dem Ausbau der Videoüberwachung. Lt. Rhein-Neckar-Zeitung fordert der lokale CDU-Vorsitzende „übergangsweise die alte Form der Videoüberwachung wieder einzuführen. Diese wird von Personal live an den Bildschirmen überwacht und gesteuert. Diese Maßnahme soll solange greifen, bis das Land Baden-Württemberg die gesetzlichen Grundlagen geschaffen hat, die intelligente Videoüberwachungssysteme einzusetzen…“.

Was sind „intelligente Videoüberwachungssysteme“?

Netzpolitik.org stellt dazu in einem Beitrag fest, dass solche Systeme „auffälliges Verhalten erkennen und Gesichtserkennung leisten können.“ In einer Bewertung dieser Technik wird festgestellt: Tiefere Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung. Videoüberwachung mit Muster- und Gesichtserkennung wirft viele rechtliche Fragen auf, beispielsweise die nach der Verhältnismäßigkeit eines automatischen Datenabgleichs. Aufgrund des Eingriffs in die Privatsphäre wäre zu prüfen, ob derlei Aktivitäten mit dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind…“.

Bleibt zu hoffen, dass sich die vom Ministerpräsident Kretschmann (Grüne) geführte grün-schwarze Landesregierung nicht erneut dem Druck der CDU beugt und die Massenüberwachung unbescholtener BürgerInnen nicht durch „intelligente Videoüberwachungssysteme“ weiter ausbaut.

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